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Vernetzung |

Ärzte fordern zweites E-Health-Gesetz

© wladimir1804

Neben der Fernbehandlung hat sich der Deutsche Ärztetag auch mit Patientenakten und der eGK befasst – und greift Kritik von Bundesärztekammer und KBV auf.

 

Nach Auffassung der Ärzte ist dringend ein zweites E-Health-Gesetz nötig, um bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nachzusteuern. Zu den Punkten, die in einem solchen „E-Health-Gesetz 2“ adressiert werden sollten, gehört demnach nicht zuletzt das Thema elektronische Patientenakte. GKV-Versicherte sollen nach Auffassung der Ärzte Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Wahl der elektronischen Patientenakte gegenüber der Krankenkasse haben.

 

Parallele elektronische Gesundheitsaktensysteme (eGA) der Krankenkassen „und damit Wildwuchs und Insellösungen“ soll der Gesetzgeber unterbinden. Damit greifen die Ärzte eine Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf. Deren für IT zuständiger Vorstand Thomas Kriedel hat mehrfach dafür plädiert, den Gesundheitsaktenparagraphen §68 SGB V abzuschaffen und der bei der Gematik derzeit in Spezifizierung befindlichen elektronischen Patientenakte (EPA) den Primat einzuräumen.

 

Die Ärzte fordern außerdem die Etablierung einer dauerhaften Erprobungsregion für die elektronische Gesundheitskarte durch die Gematik. Erprobungen müssten zudem zwingend durch ärztliche Expertise, z.B. in Form ärztlicher Beiräte, begleitet werden. Das „Marktmodell“, bei dem der Anbieter einer Anwendung selbst eine Testregion auswählen und ausstatten muss, um sein Produkt zu testen und die Zulassung der Gematik zu erhalten, wird abgelehnt, weil es „ineffizient und zeitraubend“ sei.

 

Eine ähnliche Position hat kurz vor dem 121. Deutschen Ärztetag auch die Bundesärztekammer in Form einer Stellungnahme herausgegeben. Allerdings ist das Marktmodell bereits vor einem knappen Dreivierteljahr im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses der Gematik verabschiedet worden. Die Bundesärztekammer ist Teil der Gesellschafterversammlung und hatte damals dagegen gestimmt.

 

Die Ärzte haben sich schließlich auch mit dem laufenden Rollout der Telematikinfrastruktur beschäftigt. Die verpflichtende Anbindung von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren bis Ende 2018 soll ausgesetzt und die Androhung von Honorarabzügen zurückgezogen werden. Begründet wird das mit angeblich erheblichen Problemen bei zahlreichen Praxen.


Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM