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Medizin |

Ärztekammer Schleswig-Holstein hebt Fernbehandlungsverbot auf

Foto: © Minerva Studio

Ärzte in Schleswig-Holstein dürfen Patienten künftig telefonisch beraten, ohne dass zwingend ein
persönlicher Arzt-Patient-Kontakt erfolgen muss. Ziel der Landesärztekammer ist eine
Rechtssicherheit für Ärzte, die Patienten bei leichteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen am
Telefon beraten. Die Regelung ermöglicht zudem eine zeitgemäße Patientensteuerung im Rahmen
der Not- und Bereitschaftsdienste.


Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat ihre Berufsordnung als erste Landesärztekammer in
Deutschland entsprechend geändert. Die neue Berufsordnung muss noch von der Aufsichtsbehörde,
dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium, genehmigt werden.


„Eine andere Regelung wäre der Bevölkerung nach der Diskussion in der Vergangenheit kaum noch
vermittelbar“, sagte Dr. Franz Bartmann. Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein würde
es begrüßen, wenn es auch auf dem bevorstehenden Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt zu einer
entsprechenden Änderung auf Bundesebene käme. Eine Lockerung des sogenannten
Fernbehandlungsverbots hat außer Schleswig-Holstein bislang nur Baden-Württemberg beschlossen.
Bartmann betont, dass die telefonische Diagnosestellung trotz Änderung der Berufsordnung nicht
zum Regelfall werden wird: „Der Fokus liegt eindeutig auf der individuell angemessenen
Patientensteuerung und nicht auf einer abschließenden Behandlung im Rahmen eines solchen
Erstkontaktes. Bei manifester Erkrankung wird der Regelfall immer in einem gezielten Folgekontakt
bei einem Arzt der zur Verdachtsdiagnose passenden Versorgungsebene vor Ort bestehen.“

 

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg begrüßt den Beschluss der Ärztekammer und  betont: "Die Vorteile der Änderung liegen auf der Hand: Der Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung bietet die große Chance, sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten zu unterstützen und zu entlasten. Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichen Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kann dies eine sinnvolle Ergänzung für die Behandlung der Patienten sein und wird einen zunehmend wichtigeren Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten. Für die praktische Umsetzung ist der Beschluss ein wichtiger Schritt.“

 

 

Quelle: Ärztekammer Schleswig-Holstein /  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein