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Vernetzung |

BHG-Urteil: jameda muss Profil der klagenden Ärztin löschen

Foto: © Dan Race

Der Bundesgerichtshof verkündete heute das Urteil zur Klage einer Ärztin, die aus dem Arztverzeichnis jameda gelöscht werden wollte. Die Bundesrichter gaben der Klage statt und entschieden, dass jameda die Daten der Kölner Hautärztin aus dem Portal löschen müsse. In den Vorinstanzen war die Medizinerin noch unterlegen.

Zur Entscheidung stand die Frage, ob die Medien- und Meinungsfreiheit, auf die sich jameda berief, über dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht, mit dem die Klägerin argumentierte. Das Gericht hat nun entschieden, dass in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht überwiegt, da jameda seine Rolle als "neutraler" Informationsvermittler verlasse, indem neben den Einträgen nichtzahlender Ärzte Profile von zahlenden Premiumkunden stehen, die zwar als Anzeige gekennzeichnet sind, aber jameda mit seinem Geschäftsmodell jene Ärzte begünstige, die für ihren Eintrag zahlten.

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Urteil von 2014 das „große öffentliche Interesse an Bewertungsportalen, die bei der freien Arztwahl helfen“, über die erheblichen Eingriffe in die Rechte
der Ärzte gestellt (Az.: VI ZR 358/13). In diesem Fall allerdings beanstadeten die Bundesrichter  das Geschäftsmodell als nicht neutral.

 

"Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigen, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert einräumt wird. Aus demselben Grund setzt sich jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. Patienten finden somit auf jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen", sagte Dr. Florian Weiß, jameda Geschäftsführer, nach dem Urteil des BGH.

Text: Redaktion E-HEALTH-COM