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Health-IT |

bvitg übt Kritik an ePA-Spezifikation der gematik und fordert Überarbeitung

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. kritisiert die gematik-Spezifikation zur elektronischen Patientenakte (ePA) und fordert eine umfangreiche Überarbeitung.

 

Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzliche Krankenversicherungen ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Hierfür hat die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen mbH im Dezember 2018 gemäß gesetzlicher Frist die ePA-Spezifikation veröffentlicht.

 

Im Verlauf des Kommentierungsverfahrens identifizierten die Experten der Industrie zahlreichreiche Hürden für die Umsetzung der Spezifikation. Des Weiteren stellten die Experten auch den tatsächlichen Mehrwert der ePA nach aktueller Spezifikation in Frage: „In ihrer momentanen Ausgestaltung hilft die ePA weder Patienten noch Leistungserbringern wirklich, da sie lediglich ein Speichermedium für Dokumente dar-stellt. Ziel muss es sein, dass in der Arztpraxis datenbasiert gearbeitet werden kann und nicht hunderte PDF gelesen werden müssen. Die Spezifikation hat dadurch einen eng begrenzten Anwendungsfall und das erschwert es, nutzenstiftende Anwendungen zu entwickeln“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg.

 

Weiter bemängelt der bvitg im Hinblick auf Standards und Interoperabilität, dass die ePA anhand eines hochproprietären Formats entwickelt werden soll. „Die gematik hat sich zwar bemüht IHE-Profile zu berück-sichtigen, diese allerdings so verändert, dass eine IHE-konforme Ver-wendung unmöglich ist. Somit ist die Nutzung von bereits vorhandenen, international erprobten und bewährten Lösungen genauso ausgeschlossen, wie die Integration existierender Krankenhaus-Netze“, merkt Zilch an.

 

Insgesamt gehen die Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen von einer zeit- und ressourcenintensiven Umsetzung der Spezifikation aus. Allein die Kosten der Zertifizierung einer Akten-Lösung durch die gematik werden mit ca. 200.000 Euro erwartet. Wenn man die Benutzeroberfläche im Sinne von Patienten und Ärzten verändern möchte, droht möglicherweise eine erneute Zertifizierung – ein Innovationshemmnis. „Etablierte Anbieter müssen überlegen, ob und wie sie eine Lösung anbieten wollen. Startups wird durch die hohen Anforderungen insgesamt die Chance genommen, in den Wettbewerb einzusteigen“, fasst Zilch zusammen, und fügt hinzu: „Es besteht ein hoher Anpassungs- und Diskussionsbedarf. Schließlich sollten am Ende in der Praxis anwendbare Lösungen entwickelt werden. Die von der gematik für April angekündigten Änderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen und sogar den Zeitdruck für die Umsetzung noch verschärfen. Die Hin-weise und Empfehlungen des bvitg, zum Beispiel zur Nutzung von IHE-Profilen, sollten dringend berücksichtigt werden, wenn die ePA kurz- und langfristig Erfolg haben soll.“

 

Die Empfehlungen des bvitg zur Interoperabilität bei Aktenschnittstellen können Sie auf der Website nachlesen.

 

Quelle: bvitg e. V.