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Medizin |

Fernbehandlungsverbot soll 2018 enden

Foto: © Creativa Images

Die Bundesärztekammer wird aktiv: Beim Ärztetag im Mai 2018 werden die Delegierten voraussichtlich über eine Änderung der Musterberufsordnung abstimmen, die das Verbot der telemedizinischen Erstbehandlung aufhebt.

 

Bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTELEMED) in Berlin berichtete der für Telematik zuständige Vorstand der Bundesärztekammer, Dr. Franz Bartmann, dass seit vergangener Woche ein erster Formulierungsentwurf des Berufsordnungsausschusses der BÄK für einen Antrag beim Deutschen Ärztetag 2018 in Sachen Fernbehandlungsverbot vorliege. Damit soll das in der Musterberufsordnung verankerte Verbot der ausschließlichen Versorgung von Patienten über Kommunikationsmedien und damit des telemedizinischen Erstkontakts fallen.

 

Der Antrag müsse erst noch durch die Gremien der BÄK gehen und namentlich dem Vorstand vorgelegt werden, so Bartmann im Gespräch mit E-HEALTH-COM. Er äußerte sich aber zuversichtlich, dass es gelinge, einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Deutschen Ärztetags zu setzen. Andersfalls, so Bartmann, werde zumindest die Berufsordnung der Landesärztekammer in Schleswig-Holstein entsprechend geändert.

 

Die neue Formulierung, die im Detail noch nicht bekannt gemacht wurde, soll klarstellen, dass der direkte Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin der Standard ist, dass es aber in begründeten Ausnahmefällen auch möglich sei, davon abzuweichen und eine Behandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt durchzuführen. Die neue Formulierung dürfte auch auf die besondere Sorgfaltspflicht des Arztes in einer solchen Situation abheben. Insgesamt werde stark daran appelliert, den telemedizinischen Erstkontakt nicht zu einem Geschäftsmodell zu machen.

 

Wenn die Formulierung so kommt, wie sie jetzt geplant ist, dann geht die BÄK mit ihrer Musterberufsordnung deutlich über das hinaus, was mit der Änderung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg etabliert wurde. Dort gibt es einen Genehmigungsvorbehalt sowie eine verpflichtende, strukturierte Evaluation. Die Bundesärztekammer will keine Genehmigungspflicht und auch keine Pflicht zur Evaluation, sondern rückt vielmehr das individuelle ärztliche Ermessen stark in den Vordergrund. Der Vorschlag des Berufsordnungsausschusses zu einer Veränderung von §7 Abs. 4 der Musterberufsordnung geht zurück auf einen Beschluss des 120. Deutschen Ärztetags im Mai 2017. Dort wurde die BÄK mit überwältigender Mehrheit aufgefordert, einen Vorschlag zur Ergänzung der MBO in Sachen Fernbehandlung zu erarbeiten.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM