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Medizin |

„Hauptnutznießer der Teleradiologie ist der Patient“

Bild: © DRG

Der 99. Deutsche Röntgenkongress hat seine Tore geöffnet und macht die digitale Kommunikation zu einem Schwerpunkt. „Gute“ Teleradiologie ist nicht Rationalisierung, sondern vor allem ein Qualitätsfaktor.

 

Teleradiologie ist keine Orchidee mehr, sondern fester Bestandteil der radiologischen Versorgung in Deutschland. Ob als flächendeckende Dienstleistung für Nacht- und Wochenenddienste, als konsiliarisch ausgerichteter Service von spezialisierten, oft universitären Zentren oder fest eingebunden in regionale Versorgungsstrukturen wie beispielsweise die Schlaganfallnetze: Teleradiologie ist von Flensburg bis Garmisch tägliche Realität.

 

Die Zeiten der grundsätzlichen Tele-Skepsis bei den deutschen Radiologen sind dann auch vorbei, das zeigt der 99. Röntgenkongress, der derzeit in Leipzig läuft, deutlich: „Teleradiologie macht Sinn, wenn durch sie eine örtlich oder zeitlich begrenzte Unterversorgung von Patienten kompensiert werden kann“, betont beispielsweise Dr. Christian Rosenberg vom Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Unterversorgung „absolut“ ist, der Einsatz eines Radiologen vor Ort also nicht möglich ist, oder ob sie lediglich die Versorgungsqualität betrifft.

 

„Teleradiologie kann Zentralisierung entgegenwirken“

Teleradiologie könne auch helfen, mehrere Standorte eines Versorgungszentrums zu vernetzen und dadurch einer übermäßigen Zentralisierung der Gesundheitsversorgung insgesamt entgegenwirken, betont Rosenberg: „Teleradiologie kann zum Erhalt einer heimatnahen Erreichbarkeit von Gesundheitszentren beitragen.“ Nicht sinnvoll sei Teleradiologie aus medizinischer Sicht dagegen, wenn es lediglich darum gehe, durch Personaleinsparungen zu rationieren oder die Gewinne Dritter zu maximieren.

 

Auch Fehlplanungen bei der Nachwuchsausbildung dürften nicht der primäre Impuls zur Implementierung von Teleradiologie sein. „Bei einer sinnvollen Strukturanpassung der Medizinlandschaft ist der Patient der Hauptnutznießer jeder Teleradiologie“, so Rosenberg. Der Vorteil für den Patienten könne dabei sowohl in einer Anhebung der allgemeinen und individuellen Versorgungsqualität als auch darin bestehen, dass unnötige Wege eingespart werden.

 

Noch Lücken bei der Finanzierung

Wie hat sich bei der Teleradiologie die Erstattung entwickelt? Gut ein Jahr nach der Einführung der neuen EBM-Ziffer für das teleradiologische Facharztkonsil beurteilt der Spandauer Radiologe diese Neuerung insgesamt positiv. Die fragestellungsbezogene Zweitbeurteilung sei schon immer Bestandteil der Praxis gewesen, erfahre durch die EBM-Ziffer jetzt aber eine Würdigung im vertragsärztlichen Tarifsystem.

 

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Rosenberg. „Dennoch sind Fragen der Abrechenbarkeit weiterhin ungeklärt.“ Der Radiologe denkt dabei unter anderem an die Abrechnung teleradiologischer Konsile im Rahmen von sektorübergreifenden Versorgungsszenarien, etwa bei der Bewertung der Röntgenbilder ambulanter Patienten im Rahmen von Tumorkonferenzen. Die Einbindung von Radiologen in die gesetzlich vorgebahnten Zweitmeinungen sei ebenfalls noch ungeregelt.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM