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Vernetzung |

Industrie sorgt sich um den freien Markt

Der Branchenverband der Gesundheits-IT, bvitg e.V., äußert sich zustimmend und kritisch zu den IT-Aspekten im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

 

Generell begrüßt der Verband gesetzgeberische Aktivitäten, die auf eine beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte zielen. In einer Stellungnahme werden aber auch „freiheitsbeschränkende Aspekte [des TSVG-Entwurfs] gegenüber bestehenden Lösungen im Markt“ kritisiert.

 

Konkret kritisiert der Verband, dass der TSVG-Entwurf keine genauen Vorgaben für die Umsetzung eines Online-Angebots der Terminservicestellen (TSS) enthalte: „Das Fehlen solcher Vorgaben birgt die Gefahr, schon heute etablierte Terminvereinbarungslösungen auf dem Markt zu ignorieren und stattdessen das Rad neu erfinden zu wollen. Deshalb wäre es sinnvoll festzulegen, dass die Ärzte weiterhin in ihren bereits genutzten Terminlösungen Termine freigeben dürfen, welche dann die Terminservicestellen über eine Meta-Applikation einsehen und im Bedarfsfall buchen können. Schnittstellen sollten zudem stets auf internationalen Standards basieren und über die entsprechenden Gremien entwickelt werden“, erklärt bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Auch sei eine vergütungspauschale angebracht, da durch die neuen Regelungen letztlich jede Praxis gezwungen werde, eine Software für die Terminvereinbarung zu nutzen.

 

Was die elektronischen Patientenakten angeht, betont der bvitg die Wichtigkeit der Wahlfreiheit des Versicherten. „Die Versicherten sollten ihre Akte wählen dürfen und die dafür entstehenden Kosten sollten erstattet werden, unabhängig davon, ob eine Akte der eigenen Krankenkasse genutzt wird oder nicht“, so Zilch. Was die neuen, smartcardfreien Authentifizierungsmaßnahmen angehe, sei es wichtig, dass die Versicherten auch mit den alternativen Zugängen einen vollen Zugriff auf ihre Daten erhalten und die Akte vollumfänglich einsehen und bedienen können.

 

Vollständige Stellungnahme:
https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/bvitg-18-08-17-Stellungnahme-TSVG.pdf
 


Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM