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Vernetzung |

KBV-Vorstand Kriedel kündigt Nachverhandlungen für TI-Komponenten an

Die Ärzte dürften nicht den Schaden haben, wenn die Telematik-Infrastruktur nicht fristgerecht und kostenneutral in den Praxen aufgebaut werden kann, mahnt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel und kündigt sofortige Nachverhandlungen an.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) werde nicht tatenlos zusehen, wenn die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Sanktionen bewehrt würden für Dinge, auf die sie keinen Einfluss haben. Das machte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, heute auf deren Vertreterversammlung deutlich. Er bezog sich damit auf den schleppenden Fortschritt beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI).

 

Mit Blick auf die Anbindung der Praxen an die TI zog Kriedel ein nüchternes Fazit. Nach wie vor gebe es nur Konnektoren einer einzigen Firma, weitere seien zwar angekündigt, aber faktisch nicht vorhanden. „Unsere Marktanalyse aus den zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen hat ergeben, dass im dritten Quartal 2018 voraussichtlich kein Angebot verfügbar sein wird, das die Refinanzierung der TI-Komponenten sichert.

 

Daraus ergeben sich zwei Risiken für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten: Zum einen das Preisrisiko, wobei die Praxen auf einem Teil der Kosten für die TI-Komponenten sitzenbleiben, weil die Marktpreise über den Erstattungsbeträgen liegen. Zum anderen das Sanktionsrisiko. Hier drohen den Praxen Sanktionen durch einen Honorarabzug von einem Prozent, wenn das Versichertenstammdatenmanagement nicht ab 1. Januar 2019 über die TI durchgeführt wird.“

 

Aus dieser Situation würde die KBV nun zweierlei Konsequenzen ziehen: „Erstens wird die KBV sofort in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einsteigen, um die aktuellen Marktpreise bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. So ist es in der TI-Finanzierungsvereinbarung vorgesehen.

 

Davon abgesehen laufen parallel die Nachverhandlungen für Kartenterminals bereits, wenn eine Praxis Zweit- oder Drittgeräte benötigt. Zweitens werden wir, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen, auf die Politik zugehen, um eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2019 zu erwirken. Denn eines dürfte allen klar sein: Nicht die Vertragsärzte sind schuld an dieser Verzögerung, sondern es ist der Markt, der aktuell nicht liefern kann“, so Kriedels Fazit.

 

Bezüglich der Einführung einer elektronischen Patientenakte forderten Vorstand und Vertreterversammlung ein zügiges Umsetzungstempo. Dies könne am besten gewährleistet werden, wenn die Arbeitspakete aufgeteilt würden. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sei der zentrale Akteur, wenn es um die technische Umsetzung gehe.

 

„Die Inhalte und die damit verbundene Vergütung sollten aber die Partner des Bundesmantelvertrages bestimmen. In der Pflicht sind diejenigen, die die ärztliche Kompetenz haben, und diejenigen, die die Finanzierungsverantwortung tragen. Beides ist nicht getrennt zu behandeln. Aber über allem steht der Grundsatz: Die inhaltliche Ausgestaltung geht nur mit der Zustimmung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten!“, so das KBV-Vorstandsmitglied.

 

Zum Inhalt der eAkte sagte Kriedel, dass die gesetzlich vorgesehenen Komponenten wie Arztbriefe, Notfalldaten und Medikationsplan nicht ausreichend seien: „Wir wollen zusätzlich den elektronischen Impfpass, eine Integration von Pflegeakten sowie einen Bereich für Akteninhalte, in dem Informationen über hochsensible Diagnosen enthalten sind, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen.“

 

Klar sei auch, dass es nicht bei dem sogenannten Zwei-Schlüssel-Prinzip bleiben könne, wenn die Patienten auch unabhängig von der Beteiligung eines Arztes Zugriff auf ihre Daten bekommen sollten, so Kriedel weiter.

 

Quelle: KBV