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Health-IT |

Berliner KIS-Streit: Dedalus zieht weiter

Die Ausschreibung des Charité-KIS wird jetzt die Gerichte beschäftigen. Dedalus gibt sich mit dem Votum der Vergabekammer nicht zufrieden.

Bild: © Charité | Wiebke Peitz

An der Charité Berlin läuft derzeit eine der größten Ausschreibungen für ein Krankenhausinformationssystem (KIS), die es im deutschsprachigen Raum bisher gab. Und diese Ausschreibung wird jetzt die Gerichte beschäftigen. Das Unternehmen Dedalus, Marktführer bei KIS-Installationen in Deutschland, hat am Freitag Klage beim Kammergericht eingereicht. „Unsere Motivation dabei ist es, ein faires und offenes Ausschreibungsverfahren zu erzielen, bei dem alle Anbieter die gleichen Chancen haben“, betonte Dr. Michael Dahlweid, Chief Clinical and Product Officer bei Dedalus, im Gespräch mit E-HEALTH-COM.

 

Die Einreichung der Klage folgt auf die Entscheidung der Berliner Vergabekammer, einen Einspruch von Dedalus gegen die Charité-Ausschreibung zurückzuweisen. Über die Ablehnung des Einspruchs, die Ende November erfolgte, hatte zuerst der Business Insider berichtet. Grund des Einspruchs, so hieß es sinngemäß in dem Artikel des Wirtschaftsmediums, sei gewesen, dass die Ausschreibung der Charité dem US-KIS-Anbieter Epic auf den Leib geschrieben sei. Die Berliner KIS-Ausschreibung gilt als stark politisiert. Unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Epic in der Vergangenheit mehrfach öffentlich gelobt.

 

Kritik vor allem an unklarer Ausschreibung

Gegenüber E-HEALTH-COM betonte Dahlweid jetzt, dass man im Rahmen der Beschwerde bei der Vergabekammer keineswegs auf eine Benachteiligung gegenüber Dritten abgestellt habe. Es sei vielmehr um drei inhaltliche Punkte gegangen. Der wichtigste Punkt sei gewesen, dass der Ausschreibungstext der Charité den Beschaffungsgegenstand nicht eineindeutig festgelegt habe.

 

Stattdessen, so Dahlweid, habe die Charité die ursprüngliche Ausschreibung inhaltlich geändert und sich zudem vorbehalten, die Muss- und Kann-Kriterien nach Belieben zu verändern: „Auf dieser Basis hätten wir unsere Leistungsbeschreibung niemals abgeben können. Wir hätten nicht sicher sein können, dass der Inhalt dessen, was wir abgeben, auch Relevanz und Beständigkeit haben wird, und zudem hätten wir weiteren Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet.“

 

Daneben gab es noch zwei andere, laut Dahlweid aber weniger relevante Gründe für den Einspruch bei der Vergabekammer. So enthalte die Ausschreibung keine Patientenverwaltung und keine Qualitätssicherung, obwohl diese Themen anderthalb von fünf Tagen der im Rahmen der Markterkundung erfolgten Vor-Ort-Demonstrationen ausgemacht hatten. Der dritte Punkt war die mit nur 20 % ungewöhnlich niedrige Gewichtung des Preises.

 

Gründe für Einspruch wurden kaum adressiert

Interessant sei, so Dahlweid, dass die Vergabekammer auf keinen der inhaltlichen Punkte eingegangen sei, sondern lediglich darauf abgestellt habe, dass Dedalus noch gar kein nachweisbarer Schaden entstanden sei: „Die Ablehnung unseres Nachprüfungsantrags hat sich mit den sachlichen Themen unzureichend oder gar nicht auseinandergesetzt. Wir gehen deswegen jetzt mit exakt derselben Begründung vors Kammergericht: Aufgrund des nicht klar definierten Ausschreibungskorpus und seiner Änderungsmöglichkeiten sehen wir uns nicht in der Lage, uns inhaltlich auf ein Angebot festzulegen, aus dem uns keine Nachteile entstehen können. Das halten wir nicht für legitim.“

 

Wie lange es dauern wird, bis sich das Kammergericht äußert und was das dann für die Charité-Ausschreibung insgesamt bedeutet, das ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Die Vergabekammer entscheidet bei Nachprüfungsanträgen normalerweise innerhalb weniger Wochen, hat sich in diesem Fall aber über fünf Monate Zeit gelassen. Wenn das Gericht auch so lange braucht, wird es schwierig mit einer raschen Vergabe. Charité CDO Dr. Peter Gocke hatte im September noch gesagt, dass er von einem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens Mitte 2025 ausgehe.