Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. befürwortet die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getroffene Vereinbarung, die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) als Instrument zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus einzuführen.
Angesicht der angespannten Situation auf den Stationen der Kliniken ist eine rasche Umsetzung der PPR 2.0 unerlässlich. Um eine deutliche Verbesserung der Arbeitsqualität der Pflegefachpersonen zu erreichen, muss die PPR 2.0 so umgesetzt werden, dass sie auch echte Mehrwerte schafft: Dies bedeutet, dass sie von Beginn an digital gedacht werden muss; sie muss also zu 100 Prozent digitalisiert aus einer strukturierten elektronischen Routinedokumentation abgeleitet werden können. Diese Entbürokratisierungsmaßnahme schafft eine echte Arbeitsentlastung.
Zeitgleich zur Einführung der Erwachsenen- und Kinder-PPR 2.0 fordern wir die Einführung eines intensivpflege-spezifischen Personalbemessungsinstruments, wie beispielsweise INPULS, um auch in diesen Bereichen eine angemessene Personalbemessung zu realisieren. Diese Instrumente müssen ausnahmslos eingesetzt werden, erst dann ist eine flächendeckende Bemessung und Benchmarking gegeben.
Mit der Einführung der PPR 2.0 muss auch die starre und aufwendige Personaluntergrenzenverordnung abgeschafft werden. Die Androhung von Sanktionen für Krankenhäuser, die trotz Umsetzung des Maßnahmenplans nicht genügend Personal einstellen konnten (s. Eckpunktepapier vom 7. Juli 2022), ist nicht zielführend.
Der bvitg fordert Sanktionen nur für Kliniken, die keinen Maßnahmenplan aufweisen. Die Personalbemessungsinstrumente werden weder neue Pflegefachkräfte aktivieren noch die Arbeitsbedingungen unmittelbar verbessern. Sie werden zunächst lediglich den Bedarf an Pflegefachpersonen und damit gegebenenfalls das Missverhältnis zur heutigen Personalsituation aufzeigen.
Die ermittelten Zahlen müssen in ein strukturiertes Versorgungs- und Planungskonzept der Länder münden. Hierbei müssen klare Vorgaben und neue Konzepte geschaffen werden, wie mit einer eventuellen Verdichtung der Kapazitäten in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum zukünftig umgegangen werden muss. Mit der Einführung der Pflegepersonalbemessung ohne gleichzeitige Einführung einer geordneten Versorgungs- und Krankenhausstrukturreform ist zu befürchten, dass der Personalmangel nur verschärft wird. Die Einführung einer flächendeckenden digitalen Personalbemessung fördert die Leistungstransparenz und Personalbedarfsermittlung der Pflegefachpersonen in den Kliniken. Sie stellt eine wesentliche Grundlage zur Ableitung von Konzepten und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs dar.
Quelle: bvitg e. V.