Die im Jahr 2021 erstmals verabschiedete GIGV hat große Bedeutung, um die IT-Systeme des Gesundheitswesens interoperabel zu machen. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde Anfang 2024 eine Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse beschlossen, die nun mit der Überarbeitung der GIGV umgesetzt werden sollen. Dabei ist es wichtig, dass Daten, die über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen, „nicht nur innerhalb nationaler Systeme verstanden und genutzt werden können, sondern auch EU-weit durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) nutzbar gemacht werden“, so der BVMed in seiner Stellungnahme. Deshalb sollten die verwendeten Standards international anerkannt sein.
Bei den Daten, die ausgetauscht werden sollen, werden Medizinprodukte und Hilfsmittel dabei eine immer größere Rolle spielen, „denn hier entstehen patientenbezogene Gesundheitsdaten aus der Nutzung der Geräte, die dann in den Verwaltungssystemen weiterverarbeitet werden und schließlich Eingang in die elektronischen Patientenakten finden“, so der BVMed. Deshalb sei es unerlässlich, dass die Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche erfolge.
Weitere Informationen zum Thema Datennutzung gibt es im BVMed-Themenportal unter <svg xmlns="http://www.w3.org/2000/svg" fill="none" viewbox="0 0 18 15" height="15" width="18"></svg>
Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
Quelle: BVMed