Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 3. Juni 2021 wurde eine Verordnungsermächtigung für den Aufbau einer Koordinierungsstelle für Interoperabilität geschaffen. Durch die GIGV wird nun der entsprechende Rechtsrahmen umgesetzt.
„Mit der Etablierung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen müssen zunehmend auch digitale Medizinprodukte und Hilfsmittel im Rahmen der Vernetzung stärker berücksichtigt werden. Es ist deshalb unerlässlich, dass die Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche erfolgt“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Zudem müssten für die Umsetzung von neuen Standards und Schnittstellen auch Vergütungsgrundlagen für Leistungen und Sachkosten geschaffen werden. Der BVMed schlägt in seiner Stellungnahme hierzu konkrete Änderungsvorschläge vor.
Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
Quelle: BVMed