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Vernetzung |

Der Öffentliche Gesundheitsdienst im Wandel: Digitales Gesundheitsamt

Klares Bekenntnis zum Öffentlichen Gesundheitsdienst

Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 13. Juni haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder ein klares Bekenntnis zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) abgegeben. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam aufgefordert, die im Rahmen des Paktes für den ÖGD geschaffenen Strukturen zu sichern und angesichts der vielfältigen Aufgaben in angemessener Weise weiterzuentwickeln. Ein weiterer Beschluss der GMK befasst sich mit dem gemeinsamen Vorgehen zur Weiterentwicklung des ÖGDs. Eine entsprechende Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG-AG Pakt für ÖGD) wurde eingesetzt. Die AG infomiert flankierend zu ihrer Arbeit wiederkehrend über den ÖGD und die gemeinsamen Ziele. Heute (16.11.) mit folgender Info:

 

Resilient, modern, nachhaltig gesichert – der ÖGD der Zukunft
Digitales Gesundheitsamt 2025 – Der Öffentliche Gesundheitsdienst im Wandel

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist für den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Eine wesentliche Aufgabe ist der Infektionsschutz, was in der Corona-Pandemie besonders deutlich wurde. Die Erfahrungen in der Pandemie haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des ÖGD bedarf, um auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein. Die digitale Transformation der Einrichtungen des ÖGD in den Kommunen, Landkreisen und Ländern spielt hierbei eine besondere Rolle. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ wird der ÖGD weiterentwickelt, um noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren zu können. Wichtige Elemente sind der Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Vernetzung der Einrichtungen des ÖGD auf lokaler, landes- und bundesweiter Ebene. (Vgl. Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland)

 

Der Pakt für den ÖGD
Der Bund hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, über das bis 2026 insgesamt 800 Mio. Euro in die Digitalisierung des ÖGD bereitgestellt werden. Das Förderprogramm ist dabei Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), dessen Schwerpunkt neben der digitalen Transformation auch auf der Bewältigung des Klimawandels liegt, den beiden großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Bundesregierung trägt mit diesem Förderprogramm zur Überwindung der Corona-Krise und zur Zukunftssicherung in Deutschland und Europa bei. (Vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html) Finanziert wird dieses Programm von der Europäischen Union (NextGenerationEU) (s. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd/digitalisierung-oegd.html).

 

In den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalisierung im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde zum einen geregelt, dass der Bund den Ländern im Jahr 2021 Finanzhilfen in Höhe von 65 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat. Zum anderen werden über ein Förderprogramm im eigentlichen Sinne bis 2026 bis zu 555 Mio. Euro an die Länder und Kommunen ausgereicht. Weitere 180 Mio. Euro stehen dem Bund selbst für zentrale Maßnahmen zur Digitalisierung des ÖGD zur Verfügung.

 

Projekte und Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Reife
Zu den zentralen Maßnahmen des Bundes zählen insbesondere die Schaffung einer modularen IT-Plattform für den ÖGD, genannt ÖGDnet (vgl. https://gesundheitsamt-2025.de/digitalisierung/it-plattform-oegd), die Bereitstellung der gemeinsamen Kollaborations- und Kommunikationsplattform Agora, die Entwicklung eines elektronischen Melde- und Informationssystems für Gesundheitsämter (EMIGA) sowie die Weiterentwicklung von DEMIS, dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. DEMIS hat sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt und die medial viel thematisierten Faxe weitestgehend obsolet gemacht hat. (Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd/digitalisierung-oegd.html). Daneben haben die Länder und Kommunen zahlreiche Projekte ins Leben gerufen, die auf die Digitalisierung von Prozessen, die Bereitstellung einer modernen IT-Infrastruktur und die Sicherheit sowie Interoperabilität von Software und Daten abzielen. (Vgl. https://gesundheitsamt-2025.de/digitalisierung/leitbild)

 

In Schleswig-Holstein hat man sowohl auf Landesebene, als auch durch kommunale Projekte das Förderprogramm genutzt, um die jeweiligen Akteure zu stärken. Bereits im Rahmen der ausgezahlten Finanzhilfen im Jahr 2021 hat das Land einen Erlass zur Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst veröffentlicht (Erlass zur Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, erschienen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein in Ausgabe Nr. 4 vom 24. Januar 2022). Die Mittel wurden überwiegend dafür eingesetzt, um die Handlungsfähigkeit in der Pandemie zu verbessern und Hardware und Software in den kommunalen Gesundheitsämtern zu beschaffen. Die geförderten Digitalisierungsmaßnahmen wurden als Teil des DARP ebenfalls von der Europäischen Union finanziert.

 

Auch im aktuellen 3. Förderaufruf konnten Projekte von Land und Kommunen erfolgreich beantragt werden, um auch in den nächsten zwei Jahren Mittel des ÖGD-Paktes für die Digitalisierung in Schleswig-Holstein einsetzen zu können. Um die Fortschritte und Erfolge messbar zu machen, wird das Förderprogramm wissenschaftlich begleitet und die Steigerung der digitalen Reife anhand eines Reifegradmodells für die Digitalisierung des ÖGD fortlaufend evaluiert. Entwickelt wurde dieses von Forschenden des Institutsteils Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik, der Forschungsgruppe Digital Health der Technischen Universität Dresden und der Freien Universität Berlin.

 

Das Modell umfasst acht Dimensionen und unterstützt die Beteiligten im ÖGD bei der Planung und Umsetzung individueller Digitalisierungsmaßnahmen. Es beschreibt ein System aus fünf Stufen – die höchste Stufe entspricht der höchsten digitalen Reife. Zum 31. Dezember wird der Reifegrad der Gesundheitsämter jeweils gemessen und stellt damit ein wichtiges Instrument für die Planung und kontinuierliche Überprüfung der Ziele dar. Die bisherigen Zwischenergebnisse der Evaluation zur Reifegradentwicklung zeigen, dass die Digitalisierungsprojekte Erfolge erzielen.

 

So belegt der Bericht zur dritten Messung der digitalen Reife der deutschen Gesundheitsämter und anderer Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dass sich der Großteil der 376 Gesundheitsämter in Deutschland zwischen 2021 und 2023 deutlich verbessern konnte (in mindestens 4 von 8 Dimensionen der digitalen Reife). So wurden Prozesse und Arbeitsabläufe stärker digitalisiert (Dimension „Prozessdigitalisierung“), die Mitarbeitenden erhalten entsprechende Schulungen, sie nehmen an Sensibilisierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit teil (Dimension „Mitarbeitende“) und die Zusammenarbeit mit externen Dritten erfolgt zunehmend IT-gestützt (Dimension „Zusammenarbeit“). Die Erhebungen der digitalen Reife im ÖGD werden für die kommenden Jahre bis 2026 weitergeführt, sodass auch zukünftig die Verbesserungen der digitalen Reife nachverfolgt werden können.

 

Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit, Schleswig-Holstein