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Forschung |

DGIM und HBDI veröffentlichen Leitfaden zur Forschung mit Gesundheitsdaten

Die Nutzung von Gesundheitsdaten ist Basis einer modernen Medizin. Sie ermöglicht ein besseres Verständnis über die Entstehung von Erkrankungen und dient der Erforschung neuer Diagnoseverfahren und innovativer Therapien – und verbessert so die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Doch welche Vorschriften gelten beim Forschen mit Gesundheitsdaten? Wann braucht es für die Datenverarbeitung eine zusätzliche Patienteneinwilligung? Welche Daten dürfen mit Forschenden an anderen Einrichtungen geteilt werden? Durch solche und andere Unklarheiten bei Datenschutzvorschriften fühlen sich Forschende in ihrer wissenschaftlichen Arbeit oft eingeschränkt. Um hier Orientierung zu geben, haben die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in einer bislang einzigartigen Kooperation einen Leitfaden zum Datenschutz in der medizinischen Forschung veröffentlicht. Er soll Forschenden helfen, ihre wissenschaftlichen Projekte rechtssicher und zugleich patientenorientiert umzusetzen, und kontinuierlich weitergeführt werden.

Wer in der klinischen Forschung arbeitet, weiß um die Hürden bei der Nutzung von Patientendaten für wissenschaftliche Zwecke: Da es sich bei Gesundheitsdaten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) um sensible personenbezogene Daten handelt, genießen sie einen besonderen Schutz, was mit speziellen rechtlichen Auflagen und technischen Anforderungen einhergeht. Was darf erhoben, gespeichert oder geteilt werden? Wann muss anonymisiert werden und wann ist eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten zwingend? „Forschende müssen eine große Vielfalt datenschutzrechtlicher Normen beachten. die unterschiedliche Datenschutzbehörden nicht immer einheitlich auslegen“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Daraus resultieren Unklarheiten, die die Forschung hemmen und wertvolle Zeit kosten, so der Würzburger Internist und Kardiologe.

 

Leitfaden zeigt Wege zu rechtssicherer Zusammenarbeit

Aus diesem Grund hat die DGIM gemeinsam mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. iur. Alexander Roßnagel, einen Leitfaden erarbeitet. Dieser zeigt anhand realer Beispiele aus der Inneren Medizin, wie Forschungsprojekte rechtssicher und zugleich praktikabel umgesetzt werden können. Schritt für Schritt wird erklärt, welche Datenschutzprinzipien gelten, wie Einwilligungen gestaltet sein müssen und wie Forschende mit Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten umgehen sollten. „Datenschutz und Forschung stehen nicht im Widerspruch – wenn klar ist, wie die Regeln anzuwenden sind. Der Leitfaden liefert Bausteine für die notwendige Orientierung“, sagt Professor Roßnagel.

 

Ein Kapitel widmet sich einem Themenkomplex, der vor allem bei multizentrischen Projekten mitunter zum Stolperstein wird: „Das Teilen von Daten zwischen verschiedenen Forschungseinrichtungen oder Standorten ist im vernetzten Wissenschaftsbetrieb gängige Praxis, da sich daraus neue Perspektiven und Anknüpfungsmöglichkeiten ergeben“, so Professor Ertl weiter. Der Leitfaden beschreibt an dieser Stelle, wie vertragliche Regelungen, abgestimmte Datenschutzkonzepte und technische Maßnahmen wie Pseudonymisierung oder föderierte Datenmodelle gelingen können.

 

Fortlaufende Weiterentwicklung durch Praxisbeispiele

Der Leitfaden soll als „Living Document“ regelmäßig um neue Fallbeispiele und Lösungen ergänzt werden. Forschende sind eingeladen, ihre offenen Fragen an die DGIM heranzutragen, die diese gemeinsam mit dem HBDI prüft und in künftige Versionen aufnimmt. „Unser gemeinsames Ziel ist es, medizinische Forschung in Deutschland zu ermöglichen, die das Patientenwohl und die Persönlichkeitsrechte gleichermaßen in den Fokus nimmt“, ergänzt Professorin Dr. Dr. med. Dagmar Führer-Sakel, Vorsitzende der DGIM. Für beides sei die verantwortungsvolle Nutzung von Gesundheitsdaten der Schlüssel, so die Direktorin der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechsel am Universitätsklinikum Essen.

 

Den Leitfaden sowie das Formular zum Einreichen neuer Fallschilderungen finden Interessierte unter:

https://www.dgim.de/veroeffentlichungen/datenschutzprojekt

 

Quelle: DGIM