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„Die ePA kommt langsam in den Köpfen an“

Erfolg oder ein Rohrkrepierer? Andreas Strausfeld von der BITMARCK sieht Fortschritte bei der ePA, mahnt mehr Mut bei der Weiterentwicklung an und sieht auch regulatorisch Handlungsbedarf.

Andreas Strausfeld ist Vorsitzender der Geschäftsführung des IT-Dienstleisters BITMARCK; Foto: © BITMARCK

Seit 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA im ambulanten Bereich verpflichtend. BITMARCK ist zusammen mit dem Kooperationspartner RISE einer der großen ePA-Provider. Sehen Sie den 1. Oktober in Ihren Statistiken?

Wir sehen das sogar deutlich: Die Nutzung steigt permanent an. Und zwar nicht nur auf der Seite der Leistungserbringenden, sondern auch auf der Seite der Versicherten. Das spiegelt sich in den Zugriffen und den Downloads von Dokumenten wider. Von Januar bis Ende September 2025 hatten wir insgesamt 3,3 Millionen Downloads. Anfang Dezember waren es dann bereits beachtliche 8,7 Millionen.

 

Bei den Versicherten war der Zugriff über die ePA-App bisher nur ein Randphänomen. Ändert sich das?

Auch hier steigen die Downloadzahlen, wenn auch nicht so stark wie bei den Zugriffszahlen. Die ePA kommt langsam in den Köpfen an. Ich habe den Eindruck, dass das zum Teil auch durch die Leistungserbringenden befördert wird: Die Patientinnen und Patienten werden endlich häufiger auf die ePA hingewiesen. Und das hat dann natürlich Empfehlungscharakter. Die ePA-Plattform ist mittlerweile ähnlich mächtig wie Plattformen im Banking-Sektor. Darauf sind wir stolz.

 

Bei der TI insgesamt ist die Stabilität aber immer noch ein Thema – so sehr, dass auch Nina Warken angekündigt hat, die Sache in den anstehenden Digitalgesetzen nochmal aufzugreifen. Welchen Anteil an den TI-Problemen haben die ePA-Systeme?

Das ist so pauschal schwer zu beantworten. Wir sind gemeinsam mit unserem Partner RISE sehr stabil und performant durch das Jahr 2025 gekommen und hatten im Aktensystem keine nennenswerten Ausfälle. Das Sizing und die Architektur passen. Aber – und das gehört zur Wahrheit dazu – an der einen oder anderen Stelle haben die Prozesse und die Technik etwas geknirscht. Das bringt eine neue Plattform mit sich. Zu betonen ist: Insgesamt geht es bei der TI-Stabilität nicht nur um die ePA. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Services, die für die Nutzung durch Leistungserbringende und Versicherte erforderlich sind. Das zeigt, wie breit gefächert das Thema ist.

 

Was genau sind die Ursachen für die doch hohe Instabilität?

Ganz klar: Es gibt Bereiche, bei denen die Zahl der Anbieter einfach zu groß ist. Das betrifft auch einige eServices, aber ich denke vor allem an die Primärsysteme. PVS-Systeme haben einen relevanten Anteil. Deswegen ist es unheimlich wichtig, dass wir zu Standards kommen, die auch verbindlich eingehalten werden – in der Entwicklung, aber auch im Betrieb. Zu viel Individualität macht die TI anfällig und übermäßig komplex.

 

Es gibt Bemühungen, diese Komplexität zu reduzieren, Stichwort TI 2.0. Und bei den PVS-Systemen startet jetzt eine Zertifizierung durch die gematik. Was erhoffen Sie sich davon?

Mehr Zertifizierungen halte ich für ein wichtiges Signal. Als BITMARCK sind wir dazu schon seit fünf Jahren verpflichtet. Ich habe mich immer gefragt, warum das bislang nicht für andere TI-Services und für die Primärsysteme auf Seiten der Leistungserbringenden gilt. Wichtig ist aber, dies spezifikationskonform zu tun. Ein Beispiel aus dem ePA-Bereich, wo noch Luft nach oben ist: Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse mit anderer ePA-Plattform. Dafür gibt es Spezifikationen, aber die setzen die ePA-Systeme derzeit unterschiedlich um wie das jüngste Beispiel der Aktenumzüge deutlich belegt hat. Diesen Themen liegt die Problematik zugrunde, dass die Spezifikationen nicht immer interpretationsfrei sind. Man muss schon sehr genau prüfen, wie die Spezifikationen im Einzelnen umgesetzt werden.

 

Und die TI 2.0? Was bringt die?

Auch der Wechsel zur TI 2.0 ist grundsätzlich richtig. Insbesondere Sicherheitselemente wie Zero Trust sind von elementarer Bedeutung, um die Plattform noch besser zu schützen. Das wird mittel- und langfristig zum Erfolg der ePA beitragen.

 

Stichwort Weiterentwicklung: 2026 kommt die nächste Generation der ePA, und die geht mit relevanten Architekturanpassungen einher. Sind Sie schon aufgeregt?

Darüber mache ich mir in der Tat Gedanken. Themen wie die Volltextsuche oder die eMedikation werden die ePA in der Anwendung weiter voranbringen, aber es sind keine einfach zu implementierenden Add-ons. Dafür sind grundsätzliche Veränderungen an den Plattformen nötig, die die ePA-Konsortien in einem kurzen Zeitfenster umsetzen müssen. Und dabei springt das für 2026 geplante ePA-Update aus meiner Sicht noch längst nicht weit genug.

 

Inwiefern?

Streng genommen braucht die ePA nicht nur eine Volltextsuche. Wir müssten auch KI-Anwendungen zulassen, die mit den Inhalten der ePA arbeiten und diese zum Beispiel sortieren können. Außerdem braucht es viel mehr strukturierte, auswertbare und in sauberen, standardisierten Formaten vorhandene Daten. Dann wird auch die ePA-Plattform einen weiteren großen Schritt nach vorne machen.

 

Es gibt Stimmen, die sagen, um KI-Anwendungen in die ePA zu bekommen, müsste mehr Datenverarbeitung innerhalb der ePA zugelassen werden. Ist das so? Und braucht es dazu gesetzliche Änderungen?

Das ist definitiv so. Denn technisch ginge das schon jetzt. Die vertrauenswürdige Ausführungsumgebung ist so ausgelegt, dass KI-Anwendungen darauf ausgeführt werden könnten – zum Mehrwert der Versicherten. Aber dafür muss die Politik aktiv werden. Ich denke, das muss Bestandteil der Roadmap werden. Die ePA-Anbieter brauchen Klarheit. Sie müssen wissen, wie sich die Politik die Weiterentwicklung der Plattform in den nächsten Jahren vorstellt. Nur wenn wir wissen, was 2027, 2028 und folgend auf uns zukommt, können wir planen. Und gute Planung reduziert natürlich auch das Risiko für instabile Implementierungen infolge zu ambitionierter zeitlicher Planungen.

 

Was beschäftigt BITMARCK noch im Moment, außer der ePA?

KI haben wir ja bereits angesprochen. Das ist für uns schon heute ein Querschnittsthema und wird in der Zukunft noch an Bedeutung zunehmen. Wir sehen die Chancen dabei nicht nur im Bereich Telematik, sondern auch im Kassensektor. Hier kann durch KI ein spürbarer Effizienzgewinn erreicht werden. Der Pflegesektor ist beispielsweise prädestiniert für effizienzsteigernde KI-Anwendungen – ich denke da an Services wie einen Pflege- oder Wissensmanager für die Krankenkassen. Solche Lösungen pilotieren wir aktuell mit den ersten Kunden. Im Laufe des Jahres werden wir beginnen, das in die Breite der Versorgung zu bringen. Ein konkretes Projekt auf Seiten der Standardsoftware für die Krankenkassen ist eine Erweiterung unter dem Arbeitstitel NexKomm, sprich: Next Generation of Communication. Diese führt unterschiedliche Kommunikationsströme – Telefon, App, auch TI-Messenger – auf einer gemeinsamen Plattform zusammen. Davon profitieren sowohl Krankenkassen als auch Versicherte. Das wird eines unserer großen Themen im Jahr 2026 sein.

 

Wie machen Sie das bei der KI intern? Haben Sie eine eigene KI-Abteilung? Oder ist das jeweils bei den Anwendungen angesiedelt? Und wie viel KI machen Sie tatsächlich selbst?

Wir denken KI heute als Querschnittstechnologie und sehen diese als einen Funktionsbereich, der sich überall niederschlägt: im Bereich Telematik, in der App oder auch in der Standardsoftware. Um das umzusetzen, haben wir eigene Entwicklerinnen und Entwickler und setzen zudem anlassbezogen auf das Know-how unserer Partnerfirmen. Ein weiteres unserer Projekte für 2026 ist beispielsweise ein Marktplatz für KI-Services von Krankenkassen, die auf diesem Weg dann anderen Kassen zur Verfügung gestellt werden können. Für uns ist das ein Indikator dafür, was der Markt braucht. Denn wir können nicht alles in die Standardsoftware integrieren. Wenn wir auf diesem Marktplatz nun an bestimmten Funktionen ein hohes Interesse feststellen, wäre das ein Zeichen, über ein entsprechendes Add-on nachzudenken. Charmant an dem Marktplatzmodell ist auch, dass wir damit indirekt die Nutzung von Standards befördern können.

 

Ist das Thema KI auch für Versorgungsangebote nach §25b SGB V relevant, also für die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Krankenkassen?

Ganz klar: Ja!

 

Und kommt das schon so langsam in der Versorgung an?

Aus meiner Sicht: Nein.

 

Warum nicht?

Wir sehen bei den regulatorischen Anforderungen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Aufwand für die Umsetzung von Angeboten gemäß § 25b ist enorm. Oder anders formuliert: Die Genehmigungsprozesse für Anwendungen oder auch Austauschformate tragen nicht gerade zu einer schnelleren Digitalisierung bei.

 

Das Interview führte Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM