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Vernetzung |

Die Iden des Juni

Bild: © Erica Guilane-Nachez

Politiker und Industrievertreter haben sich bei der conhIT optimistisch geäußert, dass sowohl Rollout als auch Interoperabilitätsverzeichnis termingerecht starten. Bleibt die Frage: Was passiert danach?

 

Der 30. Juni 2017 ist für die Gesundheits-IT-Branche in Deutschland ein großer Tag. Er bezeichnet gleich eine doppelte Frist des E-Health-Gesetzes, jene vieldiskutierte, zu der der Rollout des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) zumindest gestartet haben muss und jene etwas weniger thematisierte, ab der das Interoperabilitätsverzeichnis seinen Betrieb aufgenommen haben soll. Beides könnte irgendwie klappen, glaubt man jenen, die daran arbeiten, aber beides ist mehr eine Art Etappenerfolg mit Hängen und Würgen als ein echter Zieleinlauf.


Performante Tests, unklare Rollout-Dauer

Bei der conhIT in Berlin wurde beides thematisiert, klar. Was den von der Region Nordwest ausgehenden Rollout angeht, gab sich Tino Großmann von der CompuGroup Medical, optimistisch: „Bis Ende Juni 2017 werden alle für den Online-Rollout nötigen TI-Komponenten zugelassen und zertifiziert sein.“ Auch die für einen großen Rollout nötigen Produktionskapazitäten seien verfügbar. Einen formalen Start irgendwann in Richtung frühem Sommer wird es demnach wohl geben.

 

Eine ganz andere Frage ist, wie zügig es dann weitergeht. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass ein einzelner Konnektorhersteller und derzeit zwei Hersteller von Kartenterminals das ganze Land „bespielen“. Die Telekom als Koordinatorin der in Sachen VSDM, nicht aber in Sachen qualifizierter elektronischer Signatur „auf Eis“ gelegten Region Südost betont, dass ihr Konnektor kommen werde. Nur wann, dazu sagt niemand mehr etwas.

 

Auch die Umsetzung des VSDM in den Praxis-IT-Systemen wird nicht von heute auf morgen gehen. Es soll eine Art virtueller Testumgebung geben, die wohl kostenpflichtig sein wird. Ob das reicht, ist unklar, genauso wie die Dauer der Implementierung bei den Ärzten im nächsten Schritt. Kleinere bis mittelgroße Praxis-IT-Hersteller schätzen den nötigen Zeitraum auf zwei bis drei Jahre. Der Termin Mitte 2018, ab dem Ärzte möglicherweise Budgetkürzungen drohen, erscheint vor diesem Hintergrund mehr als unrealistisch.

 

Immerhin: Mit den technischen Tests an sich ist man in der Region Nordwest zufrieden. Konkret dauere das Auslesen von Versichertendaten von der elektronischen Gesundheitskarte etwa zwei Sekunden, das Aktualisieren der Daten vier Sekunden, betonte Großmann. Auch die Installation sei für die Ärzte bewältigbar. Sie erfolge in der Regel parallel zum laufenden Praxisbetrieb innerhalb von etwa zwei bis drei Stunden. Mehrere Medien haben Ärzte in der Region direkt befragt. Im Wesentlichen werden diese Angaben bestätigt, allerdings dauerte Installation zumindest anfangs teilweise vier und mehr Stunden.


Experten-Tohuwabohu beim Interop-Verzeichnis

Bei der zweiten Ende-Juni-Baustelle des E-Health-Gesetzes knirscht es ebenfalls. Auch hier klare „offizielle“ Bekenntnisse: „Ab dem 30. Juni werden wir Anträge annehmen“, sagte für die gematik der dort zuständige Experte Christof Greife. Allerdings gibt es weiter keine finale Geschäfts- und Verfahrensordnung. Die kursierende erste Version wurde vom Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt. Die zweite Version liegt derzeit beim BMG auf den Schreibtischen. Stefan Bales vom Ministerium versprach in Berlin, dass es nicht mehr allzu lange dauern werde.

 

Derweil wurden die Experten schon angeschrieben, in Ermangelung der Geschäftsordnung mit reichlich vagen Anfragen, wohl um den Termin 30. Juni halten zu können. Wer die Expertenliste erstellt hat, ist genauso unklar wie die Transparenz über die enthaltenen Namen fehlend. Zumindest zwei maßgebliche HL7-Experten in Deutschland haben jedenfalls bisher keinen Brief bekommen, weswegen sich schon die Frage nach den Auswahlkriterien stellt. Bezahlt werden sollen die Experten nicht, so viel scheint klar. Immerhin: Standardisierungsorganisationen, die Standards ins Verzeichnis einstellen wollen, sollen dafür wohl keine Gebühr bezahlen müssen.

 

Die ganz große Frage lautet natürlich, nach welchen Kriterien die gematik jene Standards auswählt, die dann im Verzeichnis erscheinen. Hier herrscht in der Szene eine gewisse Sorge vor Willkür. Werden rein deutsche Selbstverwaltungsstandards bevorzugt, da es letztlich die Selbstverwaltung ist, die entscheidet? Wird zwar niemand bevorzugt, aber auch niemand aussortiert, sodass am Ende all jenes gelistet wird, was eh schon existiert? Die Expertenvoten sollen jedenfalls auch dann nicht bindend sein, wenn sie mit großer Mehrheit getroffen werden. Dafür werden sie aber transparent gemacht.

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM