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Vernetzung |

DVPMG: Erste Meilensteine für eine digitale Pflege

Die sechs Partnerverbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ äußern sich zum aktuellen Entwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).

Während die Verbände den Zugang der Pflege zu Telematikinfrastruktur und ePA sowie die geplanten digitalen Pflegeanwendungen positiv bewerten, sehen sie Bedarf für weitere Schritte.

 

Die Digitalisierung der Pflege ist auf der Agenda der Gesundheitspolitik angelangt – das legt schon der Name des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) nahe. Das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ ist erfreut über diese Entwicklung, sieht aber an einigen Stellen noch Anpassungsbedarf.


Innovative Anwendungen für die Pflege

Prominentestes Vorhaben des Gesetzesentwurfs sind die sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs). Der entsprechende Passus im Entwurf soll, ähnlich wie die Regelungen zu den namensverwandten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Innnovationen fördern und deren Weg in die Versorgung erleichtern – ein Anliegen, welches das Verbändebündnis geschlossen unterstützt.

 

Wobei der Ankündigung aus Sicht der Bündnispartner noch weitere ergänzende Regelungen und stellenweise Nachbesserungen folgen müssen. Klärungsbedarf besteht etwa bei der Abgrenzung zu den DiGAs, um finanzielle Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekassen möglichst zu vermeiden. Da gerade die Telepflege große Potenziale bietet, sollten auch solche Kommunikationsdienste als DiPA anerkannt werden können. Darüber hinaus sollte die vorgesehene Preisdeckelung auf 60 Euro pro Monat für pflegerische Unterstützungsleistungen nochmals überprüft werden, damit genügend Anreize für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Lösungen vorhanden sind.

 

Des Weiteren sollte vermieden werden, dass die Vorgaben aus dem Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) eins zu eins auf die DiPAs übertragen werden. Ein Beispiel ist der pflegerische Nutzen, der fachlich fundiert und zwingend unter Einbeziehung technologischer und pflegefachlicher Expertise, definiert werden muss.


ePA und Telematikinfrastruktur

Im Sinne einer besseren intersektoralen Vernetzung begrüßen die Verbände auch den geplanten Zugang der Pflege zur Telematikinfrastruktur und zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wobei bei der Telematikinfrastruktur noch deutlich verbindlichere Regelungen angebracht wären. Bei der elektronischen Patientenakte fordern die Bündnispartner zudem die Gleichstellung der Pflegebranche mit den approbierten Gesundheitsberufen: Auch für Pflegekräfte sollten umfassende Lese- und Schreibrechte sowie Pflichten festgeschrieben werden, damit das volle Potenzial der ePA ausgeschöpft werden kann.


Kernprozesse der Pflege digitalisieren

Was dem Entwurf noch fehlt, sind ambitionierte Vorgaben und Schritte, um Kernprozesse der Pflege zu digitalisieren, beispielsweise im Kontext der Pflegeplanung und -dokumentation. Einschlägige Standards wie z.B. ePflegeplanung oder ePflegebericht müssen deutlich stärker Berücksichtigung finden.

 

Ungenutzt bleibt auch die Chance, bundeseinheitlich digitale Prozesse, inklusive der erforderlichen Freigaben einzuführen, um die im Pflegesektor immer noch vielfach papiergebundenen Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren abzulösen.


Digitale Pflege nachhaltig finanzieren

Über die unmittelbare Refinanzierung der Telematik hinaus fehlen für die Pflegeeinrichtungen weiterhin grundlegende Regelungen, um die mit der Digitalisierung einhergehenden Investitions- und Betriebskosten dauerhaft zu tragen, beispielhaft genannt seien hier Softwarelizenz- und Supportkosten.


Strategische Herangehensweise

Auch wenn der Gesetzesentwurf einige gute Ansätze für eine stärkere Digitalisierung der Pflege enthält, ist jedoch ein ganzheitlicher strategischer Ansatz dringend erforderlich. Aus diesem Grund führt aus Sicht des Bündnisses kein Weg an einem nationalen Strategieplan für die Digitalisierung der Pflege vorbei, der interdisziplinär von allen relevanten Akteuren zu erarbeiten ist.

 

Über das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich sechs Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist ein Kompetenzzentrum sowie ein nationaler Strategieplan zur Digitalisierung der Pflege. Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband der diakonischen Dienstgeber Deutschlands (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz) und dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso). Weitere Informationen sowie das gemeinsame Grundsatzpapier finden Sie auf den Internetseiten der Verbände.


Quelle: Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“