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„Eine eigene Behörde ist weltfremd“

Foto: © Lopata/axentis.de

Quo vadis Gesundheits-IT? E-HEALTH-COM hat den für IT zuständigen KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel getroffen. Wie steht der mächtige Spitzenverband zu Gematik und eGK? Welche Akten wollen die Kassenärzte? Und warum gibt die KBV bei der Telemedizin den Ärztekammern Kontra?

 

Die KBV plädiert in ihrem Positionspapier zur Digitalisierung für eine politische eHealth-Strategie. Was sollte eine solche Strategie beinhalten?

 

Thomas Kriedel: Die Politik muss den Rahmen der Digitalisierung vorgeben. Datenschutz ist dabei ein Dreh- und Angelpunkt. Hier muss ein politischer Konsens her. Dass es in der Gematik relativ langsam vorangeht, hat auch mit unseren im Weltmaßstand sehr hohen Datenschutzanforderungen zu tun. Wenn wir bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens schneller werden sollen, und insbesondere wenn wir mobile Anwendungen wollen, dann muss die Politik den Schalter umlegen. Das Zwei-Schlüssel-Prinzip ist hier eines der Stichworte. Interessant ist ja, dass die neuen europäischen Regularien, die eIDAS-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung, prinzipiell mehr Spielräume eröffnen. Das muss die deutsche Politik entweder nachvollziehen, oder sie muss klar sagen, dass wir bei den bisherigen Standards bleiben. Bisher äußert sie sich einfach gar nicht.

 

Sie wollen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung mehr Einfluss verschaffen und setzen damit andere Akzente als andere. Bei den Gesundheits-Apps plädieren Sie für eine Zertifizierung durch die Selbstverwaltung. Können Sie das präzisieren?

 

Thomas Kriedel: Vorsicht. Wir wollen keine für Apps zuständige Zertifizierungsbehörde. Das dauert, es kostet, und es beschränkt den Markt. Was wir wollen ist, dass Patienten und Ärzte Apps besser einschätzen können. Wir wollen die technischen Rahmenbedingungen definieren, die eine App im GKV-Kontext erfüllen muss. Geleistet werden könnte das von der Gematik. Nicht jede diese Bedingungen erfüllende App würde automatisch finanziert. Aber es wäre der Rahmen geschaffen, in dem dann über Erstattung sinnvoll debattiert werden kann.

 

„Ich verstehe nicht, was Herrn Litsch reitet.“

 

Das würde das Aufgabenspektrum der Gematik nochmals erweitern, einer Institution, die schon heute von vielen als extrem zäh beschrieben wird. Zu zäh?

 

Thomas Kriedel: Zu zäh ist die Gematik auf jeden Fall, aber schauen Sie sich den Breitbandausbau an, der ist auch zäh. Wir hatten in den letzten Jahren keine Grundsatzprobleme mehr zwischen den Trägern. Da blockiert sich niemand mehr gegenseitig. Woran es hapert, ist die Umsetzung. Das hat mit den Anforderungen zu tun, die die Gematik aufgrund des BSI  vorgeben muss, aber nichts mit der Organisation Gematik an sich. Ich halte die Gematik weiterhin für das richtige Instrument.

 

Die AOK hat in Person des Vorstandsvorsitzenden des AOK Bundesverbands, Martin Litsch, angeregt, die Kontrolle der Selbstverwaltung über die Gesundheits-IT zu beschneiden. Sie sehen das anders?

 

Thomas Kriedel: Ich sehe das völlig anders, und ich verstehe auch nicht ganz, was Herrn Litsch reitet, wenn er jetzt so laut nach dem Staat ruft. Ich glaube nicht, dass das wirklich zu Ende gedacht ist. Eine eigene Behörde ist weltfremd. Die Bundesnetzagentur reguliert einen Markt, während die Gematik Neues entwickeln lässt und Standards schafft. Das ist etwas völlig anderes. Was mich wundert: Die GKV hat einen 50%-Anteil an der Gematik, und im GKV-Spitzenverband bestimmen die AOKen maßgeblich mit. Ich halte übrigens auch nichts davon, ständig die elektronische Gesundheitskarte verbal zu Grabe zu tragen.


Hat die eGK unter der Kontrolle der Selbstverwaltung eine Zukunft?

 

Thomas Kriedel: Aus meiner Sicht hat die eGK drei Vorteile. Zum einen kann ich mich damit beim Arzt ausweisen. Zum anderen kann ich eine kleine Menge essentieller Daten, Stamm- und Notfalldaten, darauf speichern. Und drittens kann ich mich damit sicher in Online-Anwendungen einwählen. Für letzteres, und das ist klargeworden in den letzten Jahren, braucht es zusätzlich mobile Lösungen. Sie ergänzen oder erweitern die eGK, aber sie ersetzen sie mittelfristig noch nicht.

 

„Wir hätten gerne den 30. 6. 2019.“

 

Bevor die eGK vernünftig genutzt werden kann, braucht es eine Infrastruktur. Doch noch immer gibt es keinen für den Rollout zugelassenen Konnektor. Sind Sie optimistisch, dass sich das bald ändert?

 

Thomas Kriedel: Wir gehen davon aus, dass der Konnektor der CompuGroup im Laufe des restlichen Jahres für den Routinebetrieb zugelassen und dann auch ausgeliefert wird. Was uns fehlt, ist der Wettbewerb. Die Frage ist ja auch, was ist mit den anderen PVS-Herstellern? Die wollen ja nicht unbedingt einen Konnektor von der Konkurrenz kaufen. BMW kauft auch keine Motoren von Mercedes. Wir brauchen Wettbewerb, und ich hoffe sehr, dass wir den 2018 bekommen werden.

 

Einen elektronischen Praxisausweis gibt es auch noch nicht …

 

Thomas Kriedel: Der ist unproblematisch. Es gibt mit Bundesdruckerei, T-Systems und Medisign drei Anbieter, die nach unserer Kenntnis Interesse haben. Sie müssen sowohl von der KBV als auch von der Gematik zugelassen werden. So weit ist es noch nicht, aber das wird nicht der Engpass sein. Wir werden hier schnell sein können, die Hersteller haben das aber größtenteils selbst in der Hand.

 

Das Bundesgesundheitsministerium will die Rollout-Frist auf Ende 2018 verlängern. Realistisch?

 

Thomas Kriedel: Wir hätten gerne den 30. 6. 2019, nachdem die ersten Geräte ja faktisch erst Ende 2017 auf den Markt kommen werden und der Gesetzgeber selbst ursprünglich zwei Jahre für den Rollout vorgesehen hatte.

 

„Der Patient soll bitte auch mobil auf die Akte zugreifen können“

 

Zu den elektronischen Patientenakten. Auch das ist ein Thema, bei dem Sie von der Politik einerseits Rahmenbedingungen einfordern, andererseits die Autonomie der Selbstverwaltung betonen.

 

Thomas Kriedel: Die Festlegung der Inhalte einer EPA betrachte ich als Sache der Selbstverwaltung. Die Politik muss den Rechtsrahmen vorgeben. Wir haben aktuell im SGB V drei Rechtsgrundlagen für Akten im weiteren Sinne. Über §68 können Krankenkassen Gesundheitsakten anbieten. Dann gibt es die elektronische Patientenakte nach §291a mit dem Zwei-Schlüssel-Prinzip, das ich kritisch sehe. Und dann gibt es, ebenfalls im §291a, das elektronische Patientenfach, bei dem der Patient selbst auf die Daten zugreifen kann und bei dem das Zwei-Schlüssel-Prinzip nicht gilt. Unser Plädoyer lautet, dass es nur eine Rechtsgrundlage und eine Aktenvariante geben sollte. Da können dann unterschiedliche Anbieter im Wettbewerb agieren, aber sie müssen die gleichen technischen und semantischen Standards nutzen. Wenn Sicherheit und Interoperabilität einheitlich geklärt sind, kann sich der Markt austoben, und ich brauche keinen Eingriff durch die Politik mehr.

 

Etwas konkreter: Den §68 SGB V würden Sie abschaffen wollen?

 

Thomas Kriedel: Den würden wir abschaffen wollen, ja. Ich möchte aber betonten, dass wir die KBV oder KVen nicht als Anbieter eigener EPA-Lösungen sehen. Das können gerne die Krankenkassen oder sonst jemand machen. Was wir wollen, sind einheitliche Standards und eine einheitliche Rechtsgrundlage. Ob die AOK da eine blaue oder grüne Oberfläche draufsetzt, oder ob sie bestimmte Zusatzangebote für ihre Versicherten anbietet, das interessiert uns nicht. Es muss nur interoperabel sein, die Arztpraxen nicht belasten und der Patient muss die Daten beim Kassenwechsel unkompliziert mitnehmen können.

 

Nochmal: Sie sehen die EPA der Zukunft im Einklang mit dem derzeitigen Gematik-Modell als eine vom Patienten kontrollierte Sekundärdokumentation kopierter Daten innerhalb der TI, richtig?

 

Thomas Kriedel: Ja, das ist vom Grundsatz korrekt. Wir haben ein paar zusätzliche Anforderungen aus ärztlicher Sicht definiert, aber grundsätzlich sehen wir die EPA als eine sekundäre Versorgungsakte in der Verantwortung des Patienten. Der Patient kann Einträge sperren und zugänglich machen. Er sollte alleine und bitte auch mobil auf die Daten zugreifen können. Unsere Vorstellung ist, dass die EPA nach §291a die zentrale Datendrehscheibe für das Gesundheitswesen wird.

 

„Die Unterscheidung Patientenakte und Patientenfach macht keinen Sinn.“

 

Was sind die zusätzlichen Anforderungen, von denen Sie sprechen?

 

Thomas Kriedel: Zum einen hätten wir gerne, dass ein autorisierter Arzt auch ohne Anwesenheit des Patienten Daten einstellen und ansehen kann. Der Arzt sollte außerdem wissen, wenn etwas vor ihm verborgen wird. Es darf nicht so aussehen, als sei die Akte vollständig, wenn sie das gar nicht ist. Der dritte Punkt betrifft eine Logbuch-Funktion. Für die Patiententransparenz werden Zugriffe auf die EPA geloggt. Von Arztseite erwarten wir, dass geloggt wird, was im Moment des Arztzugriffs zugänglich war, damit hinterher nicht jemand kommt und sagt: Das war doch in der Akte.

 

Was ist mit dem Patientenfach?

 

Thomas Kriedel: Die derzeitigen Konzepte unterscheiden ja zwischen einer EPA nach §291a, bei der für den Zugriff zwei Karten nötig sind und dem Patientenfach nach §291a, auf das der Patient auch ohne Arzt zugreifen kann. Selbst wenn das dieselben Daten sind, also keine Parallelakten, ist uns das zu verwirrend. Wir glauben, dass diese Unterscheidung keinen Sinn macht und dass keine separaten Anwendungen nötig sind. Das geht aber nur ohne Kopplung an den Heilberufsausweis. Und weil wir – und übrigens auch die Krankenkassen – dieser Auffassung sind, haben wir uns in der Gematik auch gegen die umständlichen Patientenkioske in Praxen ausgesprochen. Das heißt nicht, dass es nicht Terminals geben kann, an denen die Patienten auf ihre Daten zugreifen, wenn sie das nicht von ihrem Mobiltelefon aus machen wollen. Aber wir halten die generelle Kopplung an den Heilberufsausweis für falsch. Sie ist übrigens auch teuer. Ein differenziertes Rechtekonzept erfüllt auch den Zweck.

 

Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums haben durchblicken lassen, dass sie ein weiteres E-Health-Gesetz anstreben. Gibt es über das bereits besprochene hinaus konkrete Wünsche?

 

Thomas Kriedel: Wir hätten gerne einen Mechanismus, der sicherstellt, dass die Hersteller von Praxis-IT-Systemen Lösungen, die im Gematik-Prozess konsentiert werden, auch wirklich umsetzen. Ich habe da kein Patentrezept. Wir haben in unser Positionspapier geschrieben, dass die KBV in der Lage sein muss, Lösungen selbst zu beauftragen oder zu entwickeln, wenn die Industrie nicht rechtzeitig handelt oder nur zu prohibitiven Preisen. Vielleicht kann man aber auch anders weiterkommen. Das ist in jedem Fall ein großes Thema für uns, das muss politisch geregelt werden.

 

Kommt das telemedizinische Service-Center der KVen?

 

Nochmal Themenwechsel: Bei der Telemedizin plädieren Sie relativ deutlich dafür, dass Szenarien mit telemedizinischem Erstkontakt in Deutschland möglich werden sollten, auch um den Notfall- und Bereitschaftsdienst zu entlasten, der ja im ambulanten Bereich von den KVen getragen wird. Sie sind damit forscher als die Bundesärztekammer. Haben Sie Ihre eigenen Leute in diesem Punkt hinter sich?

 

Thomas Kriedel: Dieses Thema gehört in die Zuständigkeit der Ärztekammern. Ich glaube aber, die Zeit dafür ist reif. Warum sollten wir nicht Kommunikationsmedien nutzen, um eine gute Notfallversorgung umzusetzen? Man kann heute vernünftige Bilddaten mit hoher Qualität übertragen, man kann teilweise verlässlich und schnell Vitaldaten übertragen. Das schafft auch neue Möglichkeiten der Inanspruchnahme.

 

Gibt es konkrete Pläne, den KV Notdienst IT-technisch aufzurüsten?

 

Thomas Kriedel: Wir sind da noch am Anfang. Wir haben eine Dummy-App entwickelt, die als eine Art erste Anlaufstelle fungieren und die Patienten mit einigen einfachen Fragen zu unterschiedlichen Angeboten triagieren könnte, von der Notfallnummer 112 über dringende Arztkonsultationen am selben Tag bis hin zu Terminvereinbarung in der Zukunft bei nicht dringenden Anliegen. Hier ließe sich als zusätzliche Versorgungsinstanz sehr gut ein telemedizinisches Service-Center unter Kontrolle der regionalen KVen vorstellen. Das wird noch ein paar Jahre dauern, und die KVen werden das unterschiedlich organisieren. Aber ich denke schon, dass es in diese Richtung gehen sollte. In diesem Zusammenhang fordern wir auch vom Gesetzgeber, dass wir künftig 24/7 einen Notdienst organisieren dürfen. Das würde auch dazu führen, dass die Patientenströme etwas intelligenter geleitet werden als heute, wo massenhaft Patienten stundenlang in Notfallambulanzen von Krankenhäusern sitzen, obwohl sie da gar nicht hin müssten.

 

Das Interview führte Philipp Grätzel von Grätz