Befunde, Röntgenbilder, Rezepte: Mit dem Gesundheitsdatenraum (EHDS) will die Kommission sensible Patientendaten EU-weit speichern und auswerten lassen können. Vorgesehen sind im Kern grenzüberschreitend verwendbare nationale elektronische Patientenakten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) mahnt speziell für die sogenannte Sekundärnutzung von Daten bessere Kontrollrechte für Bürger an.
„Das Vorhaben ist sinnvoll, denn es ermöglicht dem Einzelnen, innerhalb der Union auf seine Gesundheitsdaten zuzugreifen und sie zu kontrollieren. Die Sekundärnutzung für Politik, Wissenschaft und Industrie muss allerdings nachgebessert werden, da Betroffene derzeit noch keine ausreichende Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten haben“, sagt cep-Gesundheitsexperte Patrick Stockebrandt, der die Kommissionspläne mit cep-Ökonom Marco Mazzone analysiert hat. Gesundheitsdaten seien sehr sensibel und schützenswert. Die Entscheidungshoheit über deren Nutzung müsse den Patienten selbst überlassen bleiben.
„Nur so werden die Grundfreiheiten der Bürger im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gestärkt. Durch den Gesundheitsdatenraum soll ein Binnenmarkt für Gesundheitsdaten geschaffen werden, mit dem vor allem auch Forschung, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeit verbessert werden können. Im Grundsatz begrüßen wir das“, betont Mazzone.
Laut Stockebrandt wäre durch einen solchen Binnenmarkt für Gesundheitsdaten in vielen Bereichen des Gesundheitssektors mehr Wettbewerb möglich, etwa mit Blick auf die grenzüberschreitende Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken. Der EHDS sei ein notwendiges Vorhaben in einer sich stets weiter digitalisierenden Welt, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten im harten Wettbewerb mit anderen stehen.
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cepAnalyse: EU-Gesundheitsdatenraum
Quelle: cep