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Medizin |

Heilmittel per Video

Per Videosprechstunde können in Deutschland künftig nicht mehr nur Arzneimittel, sondern auch Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Reha-Leistungen verordnet werden.

Bild: © ipopba – stock.adobe.com, 298001390, Stand.-Liz.

Das besagt ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Voraussetzungen hat der G-BA in seiner Richtlinienänderung konkretisiert. So sind bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege nur Folgeverordnungen, keine Erstverordnungen möglich. Bei medizinischen Rehabilitationsleistungen, die einmalig verordnet werden, gilt diese Einschränkung nicht.

 

Bei allen drei Verordnungstypen muss die Diagnose durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein. In Ausnahmefällen seien die Verordnungen auch nach Telefonkontakt möglich, so der G-BA. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine Bedenken äußert und der Bewertungsausschuss eine Vergütungsprüfung durchgeführt hat. Damit dürften die Verordnungen ab Oktober 2023 möglich sein.

 

Weitere Informationen:

G-BA Beschluss vom 19. Januar 2023

https://www.g-ba.de/beschluesse/5834/