Um mehr Nutzerfreundlichkeit zu schaffen, hat die Gesellschafterversammlung der gematik wichtige Änderungen für Institutionskarten (sog. SMC-B) für Apotheken beschlossen: Vor-Ort-Apotheken können Karten mit unterschiedlicher Kennung beantragen, und die Landesapothekerkammern sind für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Sie müssen auch das Herausgabeverfahren der weiteren SMC-B für Apotheken bis spätestens 1. Januar 2022 etablieren.
Dr. Florian Hartge, Chief Production Officer der gematik, erläutert: „Diese Karten einer Vor-Ort-Apotheke für ihre verschiedenen Organisationseinheiten, also ihre möglichen verschiedenen Services, können nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen. Auf Wunsch sind bis zu 8 unterschiedliche Telematik-ID möglich. Der Vorteil ist, dass damit die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem „TI-Adressbuch“ – durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden können. Sprich: Der Versandhandel einer Vor-Ort-Apotheke wird dann unter dem Namen des Webshops eingetragen und gefunden werden können, nicht unter dem – gegebenenfalls ganz anderslautenden – Namen der Filiale.“ Die Kosten für die zusätzlichen SMC-B müssten die Apotheken selbst tragen.
Schon jetzt können Apotheken auf Wunsch mehrere SMC-B beantragen. Bis dato geben die Apothekerkammern für jede Apotheke jedoch nur SMC-B heraus, denen genau eine Telematik-ID zugeordnet ist. Hat eine Apotheke weitere Organisationseinheiten, wie Versandhandel oder Heimversorgung, führt dies bislang zu Einschränkungen im Apothekenbetrieb bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Quelle: gematik