Insgesamt 4,3 Milliarden Euro umfasste die Förderung nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Das galt damals als viel. Wenn man sich aber den Krankenhaustransformations-Fonds (KHTF) ansieht, der im Zuge der Krankenhausreform eingerichtet werden soll, dann waren das geradezu Peanuts.
50 Milliarden Euro an Fördergeldern sollen über den KHTF insgesamt unters Krankenhausvolk gebracht werden, gestreckt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das sind dann pro Jahr mehr Fördergelder als das KHZG in seiner ganzen Laufzeit ausgeschüttet hat. 25 Milliarden Euro der Gesamtfördersumme kommen von den Krankenkassen auf dem Weg über den Gesundheitsfonds. Denselben Betrag müssen die Bundesländer zusätzlich zu ihren normalen Investitionsverpflichtungen – ob das wohl klappt? – zur Verfügung stellen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Schon im zweiten Halbjahr 2025 soll es losgehen
Natürlich ist der KHTF nicht in erster Linie ein IT-Förderprogramm, insofern hinkt der Vergleich mit dem KHZG. Gefördert werden sollen „Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern mit dem Ziel einer Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Schließung von Krankenhäusern in Gebieten mit hoher Krankenhausdichte, dem Abbau von Doppelstrukturen [und] der Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.“
Digitalisierung wird aber ein wichtiger Teil der Förderung seien, das zeigt der jetzt vorgelegte Referentenentwurf der KHTF-Verordnung (KHTFV) deutlich. Die Fördertatbestände werden hier ziemlich detailliert aufgelistet. Im Deutschen Bundestag wurde das der Verordnung zugrundeliegende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schon verabschiedet. Die Verordnung selbst soll jetzt noch vor der Wahl, am 14. Februar 2025, im Bundesrat beschlossen werden, damit die Bundesländer – sie sind es, die die Fördermittel abrufen dürfen – ab dem zweiten Halbjahr 2025 Förderanträge stellen können.
Digitalisierung spielt an vielen Stellen mit rein
Primärer Fokus der Förderung aus dem KHTF ist wie erwähnt die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft. Inhaltlich festgemacht wird das an zwei zentralen Kenngrößen, die das KHVVG einführt bzw. auf die sich das KHVVG bezieht, nämlich der Erfüllung von Qualitätskriterien nach § 135e Absatz 2 SGB V und der Erfüllung von Mindestvorhaltezahlen nach § 135f Absatz 1 SGB V. In diesem Kontext sind zum einen Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen förderfähig, zum anderen Kosten für „weitere Maßnahmen, soweit die für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind.“ Interessant aus Digitalisierungssicht ist dann der Satz danach:
„Kosten für die Angleichung der digitalen Infrastruktur sind förderfähig, soweit die Angleichung bei einem Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration […] erforderlich ist und Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität informationstechnischer Systeme sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit der Krankenhäuser vorsehen.“
Dass das je nach Restrukturierungsprojekt eine ganze Menge sein kann, einschließlich kompletter KIS-Neuanschaffungen, ist offensichtlich. Der § 3 Absatz 2 konzentriert sich dann vor allem auf die neuen, sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Auch hier: viele IT. Die Kosten für „die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer Systeme und Anlagen“ sollen förderfähig sein, erneut sofern sie Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität vorsehen, was auch immer das heißt. Förderfähig sind außerdem nach Absatz 3 „Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung robotergestützter Telechirurgie.“
Bei den telemedizinischen Infrastrukturen sollen Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden, sofern sie zur Verfügung stehen. Stehen sie nicht zur Verfügung, muss die Überführung in Richtung TI zumindest mitgeplant werden. Im weiteren Verlauf von § 3 geht es dann um Zentren für Seltene Erkrankungen, um die Etablierung regionaler Verbünde und um integrierte Notfallstrukturen. Auch das hat alles IT-Dimensionen, und entsprechend sind auch hier IT-Förderungen unter dem Stichwort „weitere Maßnahmen“ möglich.
Weitere Informationen:
Referentenentwurf der KHTF-Verordnung