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Health-IT |

KHZG: Ein erster Schritt für eine digitale Krankenhauslandschaft

In seiner Stellungnahme würdigt der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) als wertvollen Beitrag für ein zukunftsfähiges, digitales Krankenhauswesen.

Um die Vergabe der vorgesehenen Gelder transparent und zielgerichtet zu gestalten, schlägt der Verband unter anderem eine validierte Messung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser vor.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg; Foto: © bvitg

Einen dringenden Bedarf an Investitionen in die Digitalisierung attestierte der Bundesgesundheitsminister den Krankenhäusern kürzlich hierzulande. Um diesen zu decken, soll jetzt das im Konjunkturpaket verankerte Zukunftsprogramm Krankenhäuser mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) umgesetzt werden.

 

„Dieser Schritt war längst überfällig, wie nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigte“, kommentiert Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg den Entwurf. „Die aktuellen Mechanismen der Förderung von Investitionen in die Digitalisierung haben leider versagt und nicht zu den erhofften Ergebnissen und Verbesserungen geführt.“

 

Unkomplizierte Vergabe und professionelle Validierung

Aus Sicht des Verbands sei es nun entscheidend, dass die Mittel aus dem geplanten Krankenhauszukunftsfonds unbürokratisch und schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden und echte Mehrwerte für die Versorgung schaffen.

 

Zur übergeordneten Erfolgskontrolle aber auch als Grundlage für Investitionsentscheidungen innerhalb der einzelnen Krankenhäuser sieht der Gesetzesentwurf eine zweimalige strukturierte Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads aller Kliniken vor.

 

Der bvitg unterstützt diesen Ansatz, schlägt aber zur Ergänzung eine externe validierte Prüfung vor. Auf diese Weise könnten Qualitätsstandards gesichert und die Aussagekraft der Studie und der Reifegradmessung erhöht werden. Nicht zuletzt würde damit sichergestellt, dass die Mittel möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wäre perspektivisch eine Verknüpfung der Vergabe von Mitteln an die digitale Reife denkbar.


Digitalisierung als dauerhaftes Projekt

Insgesamt mahnt der bvitg jedoch, dass die Digitalisierung der Krankenhäuser als langfristiger Prozess begriffen werden muss:

„Der im Gesetz vorgesehene Zukunftsfonds ist letztendlich nur eine Anschubfinanzierung und wird nicht ausreichen, um den über Jahre aufgebauten Investitionsstau abzubauen. Langfristig muss der Mechanismus der Investitionsförderung reformiert werden, um eine sichere und permanente Finanzierung der digitalen Transformation von Krankenhäusern zu ermöglichen“, fasst Zilch zusammen.

 

Download der Stellungnahme

 

Quelle: bvitg e. V.