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Kürzere Leinen für Buchungsportale?

Das GDAG schlägt weiter Wellen. Eine Neuerung im Kabinettsentwurf will Terminbuchungsplattformen stärker regulieren.

Bild: © elenabsl – stock.adobe.com, 365031668, Stand.-Liz.

Konkret geht es um den im Kabinettsentwurf für alle Beteiligten etwas überraschend platzierten § 370c SGB V. Er ist überschrieben mit „Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen“. Sein Inhalt: Die KBV und der GKV-SV sollen sich bis sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesundheitsdigitalagenturgesetzes (GDAG) auf Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen verständigen, sofern diese im GKV-Kontext genutzt werden. Betreffen soll das insbesondere 

  • technische und prozessuale Anforderungen einschließlich Barrierefreiheit und Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit,

  • Maßnahmen zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugangs inklusive Ausschluss einer vergütungsorientierten Terminvergabe,

  • Maßnahmen zum Ausschluss einer kommerziellen Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses und

  • ein Nachweisprozedere der entsprechend erfüllten Anforderungen gegenüber der KBV, Stichwort (zum Beispiel) Zertifizierung.

 

Beim 30. KBV Anbietermeeting gab es jetzt von Dr. Philipp Stachwitz, Stabsstellenleiter Digitalisierung, eine erste Reaktion der KBV auf dieses Ansinnen. Stachwitz betonte, dass die Bewertung noch laufe und er sich nur vorläufig äußern könne. Grundsätzlich erscheine ihm der Ansatz aber sinnvoll: „Wir denken, dass die Terminvergabe in irgendeiner Weise geregelt werden muss. Falls Versicherte zum Beispiel auf Grundlage zusätzlicher Zahlungen Termine erhalten, wäre das nicht akzeptabel. Solche Dinge dürfen nicht stattfinden, so sie denn stattfinden.“ Eine andere Frage sei die nach der sinnvollen Detailtiefe solcher Regelungen. Telefonische Mindesterreichbarkeiten einzufordern und das zu kontrollieren, halte die KBV eher nicht für zielführend.

 

Wann genau das GDAG verabschiedet werden soll, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist, dass der Entwurf am 27. September 2024 im Bundesrat verhandelt wird. Ende Oktober oder Anfang November 2024 könnte er dann in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Es wird also knapp mit einer Verabschiedung 2024, aber noch erscheint es durchaus machbar.

 

Weitere Informationen:

GDAG Kabinettsentwurf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/GE_Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz_Kabinett.pdf