Den Anfang des Projekts machen zwei Senioreneinrichtungen in Hamburg und Rastede. Technischer Partner ist die acquinet GmbH. "Die TI ist bereits seit Jahren in weiten Teilen des Gesundheitswesens etabliert. Wir sind stolz darauf, als einer der ersten Seniorenheimbetreiber diese Anbindung vorzunehmen" sagt Dr. Hartmut Clausen, Geschäftsführer der CURA Unternehmensgruppe. Die CURA plant, ihre Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung des IT-Unternehmens zum Einsatz der TI zu schulen. "Eines unserer Unternehmensziele ist es, die Digitalisierung maßgeblich voranzutreiben und uns für die bestmögliche Unterstützung unserer Mitarbeiter und die Versorgung unserer Bewohner einzusetzen“, so Clausen.
„Der Zeitpunkt jetzt mit der TI zu starten ist genau richtig", sagt Dan Lingenberg, verantwortlich für den Bereiche Pflege & Reha bei AKQUINET. "Wir freuen uns, die CURA mit ihren mehr als 50 Einrichtungen in Deutschland bei der Implementierung der TI zu unterstützen.“ Extrem eilig ist die Sache insofern noch nicht, als die Frist zur verpflichtenden Anbindung der ambulanten und stationären Pflege gerade erst bis zum 1. Juli 2025 verlängert wurde. Das sieht zumindest der vor einer Woche im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vor.
Zunächst war der 1. Juli 2024 avisiert gewesen, was viele Pflegeverbände als völlig unrealistisch zurückgewiesen hatten. Bereits ab dem 1. Juli 2024 wird die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) sowie außerklinischer Intensivpflege (AKI) verpflichtend. Diese Leistungserbringer müssen bereits bis zum 1. Januar 2024 „TI-ready“ sein. Das geht noch auf das Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) zurück. Derzeit laufen Modellprojekte der Pflegekassen nach § 125 SGB XI, in denen die Einrichtungen erste Erfahrungen mit der TI-Anbindung und mit TI-Anwendungen wie KIM sammeln.