Mit zunehmendem Wegfall der Corona-Sonderregelungen stellt sich für telemedizinische Leistungen die Frage der regulären Abrechenbarkeit. Zumindest für die Psychotherapie per Videosprechstunde im PKV-Umfeld ist das Thema jetzt geregelt. Gemäß Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer sowie einer gemeinsamen Empfehlung von PKV, weiteren privaten Kostenträgern und Bundespsychotherapeutenkammer sind telemedizinische Leistungen im Zusammenhang mit der Psychotherapie per Videosprechstunde künftig uneingeschränkt und analog zur Präsenz-Psychotherapie abrechenbar. Abschläge gibt es keine.
„Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran“, betont der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther. „Schon vor Jahren gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zu Gute kommen.“ Die Frage ist jetzt, ob die GKV nachzieht.
Seit Ausbruch der Corona-Krise hat die Private Krankenversicherung überdies die Arzt- und Psychotherapiepraxen mit mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patient:innen in Zeiten der Pandemie zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die ambulante Versorgung gewährleistet werden kann.“ Die interessante Frage ist jetzt natürlich, ob und wenn ja wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachzieht. Die Corona-Ausnahmeregeln jedenfalls werden sich auch auf GKV-Seite nicht beliebig in die Länge ziehen lassen.
Weitere Informationen: https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/pkv-ermoeglicht-dauerhaft-videosprechstunden-in-der-psychotherapie/