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Vernetzung |

SPECTARIS zum GeDIG: Telemonitoring stärker in der Regelversorgung verankern

Das GeDIG setzt wichtige Impulse für die digitale Gesundheitsversorgung
Telemonitoring darf nicht auf bestehende DiGA-Strukturen reduziert werden
Für eine flächendeckende Umsetzung braucht es klare Zuständigkeiten und praktikable Versorgungsstrukturen

Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS; Foto: © SPECTARIS

Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begrüßt der Deutsche Industrieverband SPECTARIS die geplante Stärkung von Interoperabilität, Gesundheitsdateninfrastruktur und digitaler Versorgung. Aus Sicht der Medizintechnikbranche bleibt der Entwurf jedoch insbesondere beim Telemonitoring hinter den Anforderungen einer modernen Regelversorgung zurück.

 

„Das GeDIG schafft wichtige Grundlagen für ein interoperables und datengetriebenes Gesundheitswesen. Digitale Versorgung entsteht jedoch nicht allein durch Datenaustausch und technische Schnittstellen“, sagt Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS. „Gerade beim Telemonitoring braucht es eine klare strukturelle Verankerung in der Regelversorgung.“

 

Positiv bewertet SPECTARIS insbesondere die stärkere Einbindung interoperabler Standards, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie bessere Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für Gesundheitsdaten. Gleichzeitig sieht der Verband die Gefahr, dass Telemonitoring weiterhin überwiegend indirekt über bestehende DiGA-Strukturen abgebildet wird, statt als eigenständiger Bestandteil moderner Versorgung etabliert zu werden.

 

„Telemonitoring ist keine punktuelle digitale Zusatzleistung, sondern ein kontinuierlicher Versorgungsprozess“, so Kuhlmann weiter. „Dazu gehören Therapiebetreuung, Datenauswertung, frühzeitige Intervention und die Einbindung qualifizierter Leistungserbringer entlang des gesamten Versorgungspfads.“

 

Aus Sicht von SPECTARIS fehlen bislang insbesondere:

  • klare Regelungen für langfristige und flächendeckende Telemonitoring-Angebote,
  • definierte Verantwortlichkeiten und rechtssichere Delegationsmöglichkeiten,
  • eine stärkere Integration von Hilfsmittelleistungserbringern in digitale Versorgungspfade.
  • sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die praktische und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung.

 

Zudem müsse sichergestellt werden, dass neue Anforderungen an Datenintegration, Schnittstellen und TI-Anbindung innovationsfreundlich und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden. „Die technischen Voraussetzungen entwickeln sich in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, Telemonitoring auch strukturell in die Versorgung zu integrieren und regulatorisch praxistauglich auszugestalten“, betont Kuhlmann.

 

Quelle: SPECTARIS