Mit einer Testphase wird nun das elektronische Rezept im Praxisalltag erprobt. Am 1.7.2021 ist der Test in der Modellregion Berlin-Brandenburg gestartet. Ziel der Testphase ist es, erst einmal in einer begrenzten Region wichtige praktische Erkenntnisse über das Zusammenspiel aller Komponenten zu sammeln, bevor die bundesweite Einführung des E-Rezepts im 4. Quartal vorbereitet wird. Die am Test beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker werden im Verordnungs- und Einlöseprozess von der gematik und der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) begleitet. In einer Simulation des technischen Einlöseprozesses konnte im Rahmen des Tests ein erstes offizielles E-Rezept bereits erfolgreich von einem Arzt erstellt, in der E-Rezept-App (der gematik) eines gesetzlich Krankenversicherten angezeigt und durch eine Apotheke abgerufen werden.
Grundsätzlich besteht für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte und Apothekerinnen und Apotheker in Berlin-Brandenburg, Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, und Versandapotheken die Möglichkeit, E-Rezepte ab Juli auszustellen bzw. entgegenzunehmen – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wer sich für die Testphase anmelden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Apotheke, Praxis oder Patient/in muss in Berlin-Brandenburg sein; dies gilt auch für Versandhändler und Anbieter von Videosprechstunden.
- Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, der elektronische Heilberufsausweis sowie nötige Updates des Primärsystems zur Verwendung des E-Rezeptes müssen vorhanden sein.
Gesetzlich Versicherte benötigen für die Nutzung des E-Rezepts eine NFC-fähigen elektronische Gesundheitskarte (eGK) und einen PIN ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen werden in den kommenden Quartalen diese weiter ausstellen und ihre Versicherten informieren. Schon jetzt kann sich jede/r Versicherte bei Interesse bei ihrer bzw. seiner zuständigen Krankenkassen melden und eine NFC-fähige eGK und einen PIN beantragen.
Dr. Florian Hartge, COO der gematik: „Im laufenden Quartal werden sukzessive immer mehr Praxen, Apotheken und Hersteller von Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssystemen in der Fokusregion in das System integriert werden und die Erkenntnisse ausgewertet werden. Die Testphase soll auch genutzt werden, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Bekanntheit des E-Rezepts weiter zu steigern.“
Hartge: „Alle Partner arbeiten mit Hochdruck daran, die technischen Komponenten und Voraussetzungen für Praxen und Apotheken fristgerecht bereitzustellen.“
Zum 1.1.2022 wird das E-Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Für Privatversicherte gilt die Pflicht ab 1.1.2022 nicht. Private Versicherungsunternehmen können dann freiwillig entscheiden, ihren Versicherten die eGK auszugeben und die weiteren Vorbereitungen zu treffen, damit Privatversicherte das E-Rezept nutzen können.
Ab 1. Juli 2021 für alle: Die E-Rezept-App der gematik
Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik – sie heißt in den Stores „Das e-Rezept“. Versicherte können die App ab dem 1.7.2021 kostenlos im Google Play- bzw. Apple App-Store und der Huawei AppGallery herunterladen und ab dem 4. Quartal während der Einführungsphase des E-Rezepts bzw. zum 1.1.2022, wenn das E-Rezept verbindlich wird, nutzen.
COO Hartge: „Gesetzlich Versicherte können dann in der App E-Rezepte von der Ärztin oder dem Arzt empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen. Zum Einlösen eines E-Rezepts kann entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und in der Apotheke vorgezeigt oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden.“
Voraussetzung hierfür ist ein NFC-fähiges Smartphone (also ein Smartphone mit einer kontaktlosen Schnittstelle) mit mindestens iOS 14- oder Android 7-Betriebssytem. Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig, die NFC unterstützt (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben), und die dazugehörige PIN. Gesundheitskarte und PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen.
Hartge: „Auch ohne Anmeldung mit der Gesundheitskarte kann die App verwendet werden. Versicherte können dann Rezeptcodes vom Ausdruck abscannen, digital speichern und in einer Apotheke vorzeigen.“
Alle Informationen unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Quelle: gematik