Der Innovationsausschuss hat heute die konkreten Kriterien und Schwerpunkte für die erste Förderwelle des Innovationsfonds beschlossen. Voraussichtlich spätestens am Montag werden die „Förderbekanntmachungen“ veröffentlicht. Dann können Förderanträge für Versorgungsprojekte und zur Versorgungsforschung gestellt werden.
Der Innovationsauschuss hat bereits Ende Februar die Förderschwerpunkte für die erste Förderwelle bekanntgegeben. Diese sind nun, wie auch die Förderkriterien, in den ersten Förderbekanntmachungen konkretisiert worden.
Mit Veröffentlichung voraussichtlich spätestens am Montag auf den Internetseiten des Ausschusses und anschließend im Bundesanzeiger können sich Antragsteller bewerben. Dies ist entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt in den Bereichen „neue Versorgungsformen“ oder „Versorgungsforschung“ möglich.
KBV unterstützt beim Antrag
Die KBV setzt sich für eine breite Nutzung des Innovationsfonds ein und bietet an, interessante Projekte aktiv zu begleiten. Fach- und Berufsverbände, Praxisnetze sowie interessierte Vertragsärzte und -psychotherapeuten können sich bei Fragen zum Innovationsfonds oder zur Antragsstellung an die KBV wenden. Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner finden sich in Kürze auf der Internetseite der KBV.
Jährlich 300 Millionen Euro
Mit dem Innovationsfonds sollen neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung im Gesundheitswesen gefördert werden. In den nächsten vier Jahren stehen dafür jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Der Gesetzgeber möchte damit innovative Ansätze in der Versorgung fördern und evaluieren.
Angesiedelt ist der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Eine Förderung beantragen können beispielsweise Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser, Fach- und Berufsverbände oder auch Praxisnetze.
Für jede neue Förderwelle gibt der Innovationsauschuss auch neue Förderbekanntmachungen heraus. Die jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen im Detail sowie Ausschreibungs- und Bewerbungsfristen und Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Quelle: KBV
