Nach dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) werden Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ab dem 1. Januar 2026 eine sogenannte „anwendungsbegleitende Erfolgsmessung” (AbEM) durchführen. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) begrüßt es, dass die Umsetzungsdetails im Rahmen eines breit angelegten Diskussionsprozesses entwickelt werden sollen. Dazu hat der SVDGV das vorliegende Papier mit fünf Eckpunkten erarbeitet, die aus Sicht des SVDGV bei der weiteren Ausgestaltung der AbEM berücksichtigt werden sollten.
- Die AbEM darf nicht zu Lasten der therapeutischen Wirksamkeit gehen
- Die AbEM muss wissenschaftliche und kontextspezifische Aspekte berücksichtigen
- Die AbEM ist ein ergänzender Bestandteil einer umfassenden Qualitätssicherung und kein Ersatz
- Es bedarf präventiver Maßnahmen, um missbräuchliche Schlussfolgerungen aus der Ergebnisdarstellung der AbEM zu vermeiden
- Die AbEM ist bürokratiearm auszugestalten
Der SVDGV ist überzeugt, dass die AbEM für DiGA mit einer patient:innenfreundlichen und wissenschaftlich fundierten Ausgestaltung eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer wertebasierten Gesundheitsversorgung (Value Based Healthcare) übernehmen kann. So könnten perspektivisch alle Beteiligten von der AbEM für DiGA profitieren – insbesondere die Patient:innen.
Weitere Informationen
Positionspapier zum Download:
https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2024/07/SVDGV-Positionspapier-AbEM.pdf
English version of the position paper:
https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2024/07/Key-Points-AbEM-eng.pdf
Quelle: SVDGV
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