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Vernetzung |

Teleintensivmedizin bei COVID-19 wird besser abrechenbar

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen bei intensivmedizinischen COVID-19-Patienten verbessert – zumindest bis Jahresende.

Quelle: © DIVI

Mit Gültigkeit ab dem 19. Februar 2021 erweitert der G-BA die so genannten Zentrums-Zuschläge auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese neuen IDV-Zuschläge sind vorerst befristet bis Ende 2021. Sie ermöglichen eine bessere Finanzierung von virtuellen Audio-/Video-Konsultationen und telekonsiliarischen Fallbesprechungen.

 

Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben bei der Patientenversorgung wahrnehmen, können hierfür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten. Für eine Inanspruchnahme der IDV-Zentren-Zuschläge müssen die Spezialkrankenhäuser telemedizinische Kompetenz und Ausstattung vorweisen, Erfahrungen bei der Versorgung von Corona-Patienten belegen können sowie über Expertise in der Langzeitbeatmung verfügen.

 

Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Prof. Gernot Marx vom Universitätsklinikum Aachen, bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für die Intensivmedizin: „Die Politik hat mit Blick auf die Entwicklung der Mutationen schnell und vorausschauend agiert. Einen Zentrums-Beschluss in so kurzer Zeit hat es bisher in Deutschland noch nicht gegeben.“ Dank des Beschlusses könnten viele Patienten mit COVID-19 vor Ort in ihrem Krankenhaus bleiben. Komplexe und mit Infektionsrisiken behafteten Transporte würden reduziert.

 

Philipp Grätzel, mit Material der DIVI