Die Landesregierung hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nahezu alle Kliniken in Hessen mit schnellem Internet ausgestattet. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse in Hessen gilt es nun, Gleiches auch mit den Pflegeheimen zu tun. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben Anspruch auf digitale Teilhabe. Hessen muss diesem Anspruch gerecht werden. „Es reicht nicht aus, nur in Gemeinschafträumen W-LAN zur Verfügung zu stellen. Um die Privatsphäre zu wahren, wird auch auf den Zimmern ein kabelloser Zugriff auf das Internet benötigt – zum Beispiel, um mit Freunden und Familie vertrauliche digitale Gespräche führen, Bankgeschäfte erledigen oder Videosprechstunden in Anspruch nehmen zu können“, so Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Doch nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner ist die Ausstattung mit schnellem Internet von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Beschäftigten. „Im Bereich der Pflege wird es in den kommenden Jahren viele technische Neuerungen geben, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern werden.“ Denkbar seien zum Beispiel roboterunterstützte Hebevorrichtungen oder Sensoren, die automatisiert erkennen, wenn eine Bewohnerin/ein Bewohner nicht ausreichend getrunken hat. Vielversprechend sind auch Tools unter Nutzung von künstlicher Intelligenz, die Dokumentation und bürokratische Abläufe in den Pflegeheimen auf ein Minimum reduzieren können, wodurch mehr Zeit für menschliche Zuwendung entsteht. 84 Prozent der Hessinnen und Hessen halten den Einsatz von digitalen Technologien zur Erleichterung der Arbeit von Pflegekräften übrigens für sinnvoll oder sehr sinnvoll, wie eine Forsa-Befragung im Auftrag der TK gezeigt hat.
„Das Land muss sich zudem viel stärker als heute an den Investitionskosten der Pflegeheime beteiligen, damit sich die Einrichtungen die Anschaffung neuer Technik überhaupt leisten können beziehungsweise, um zu verhindern, dass die Eigenbeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Neuanschaffungen weiter steigen“, so Voß. Laut IGES-Institut hat die Hessische Landesregierung den Pflegeheimen im Jahr 2021 Investitionsmittel in Höhe von rund 1,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auf die Anzahl von Pflegebedürftigen heruntergerechnet hat das sechs Euro pro Person entsprochen. Da ist noch viel Spielraum nach oben. Schleswig-Holstein beispielsweise hat 402 Euro und Nordrhein-Westfalen sogar 725 Euro pro Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt.
Quelle: TK Hessen