Wie hoch sind die Kosten für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, und bilden die existierenden Abrechnungsziffern das adäquat ab? Darum geht es in einer aktuellen Umfrage des Instituts des Bewertungsausschusses (InBA), an der sich die Telemedizinischen Zentren (TMZ) in Deutschland beteiligen können. Bis 31. März 2023 läuft die Teilnahmefrist noch. Eine Teilnahme ist wichtig, weil sie Auswirkungen haben könnte auf die Höhe der Vergütung in diesem Bereich.
Die derzeitigen Abrechnungsziffern waren vom Erweiterten Bewertungsausschuss nach langem Vorlauf im Dezember 2021 beschlossen worden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dagegen gestimmt und eine deutlich höhere Vergütung gefordert. Die Krankenkassen hatten das damals abgelehnt, allerdings war vereinbart worden, dass die Kosten für die technische Infrastruktur sowie für die Geräteausstattung der Patienten im Verlauf überprüft werden sollten.
Genau darum geht es jetzt in der InBA-Umfrage. Angeschrieben werden die TMZ interessanterweise per Post, insgesamt 41 Fragen sind zu bewältigen. Dabei werden unter anderem Zahl und Kosten der externen Messgeräte abgefragt, außerdem Server- und Softwarekosten sowie Kosten für externe Dienstleister. Die Auswertung erfolgt pseudonymisiert durch das InBA. Weder KBV noch Krankenkassen erhalten Kenntnis von den einzelnen Antworten.