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Health-IT |

Vesta wird kritisiert

Standardisierungsexperten üben deutliche Kritik an der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses. Vesta drohe, sich selbst ad absurdum zu führen.

 

Der Spitzenverband „IT-Standards im Gesundheitswesen“ (SITiG) betont, dass es für transparente Vorgehensweisen bei Interoperabilitätsfestlegungen global anerkannte Regeln gebe, die bei vesta nicht eingehalten oder stark simplifiziert würden. So würden Fachkreise zwar eingebunden, aber ihre Empfehlungen müssten nicht berücksichtigt werden. Die gematik und damit die Selbstverwaltung behalte die alleinige Entscheidungskompetenz.

 

„Das führt dazu, dass Partikularinteressen weiterhin durchgesetzt werden können“, so der SITiG. „Eine Interoperabilität mit internationalen Standards wird dadurch nahezu ausgeschlossen, das Interoperabilitätsverzeichnis führt sich selbst ad absurdum. Hinzu kommt, dass die wenigen Fachexperten in Deutschland die komplexen Stellungnahmen ohne angemessene Vergütung kaum werden bewältigen können, und dass die Möglichkeit, Stellungnahmen um vermeintlich sachfremde Aussagen zu kürzen, demokratischen Gepflogenheiten widerspricht.“

 

Kritisch sehen viele Standardisierungsexperten auch den Passus, wonach die Schnittstellen für Datenportabilität und neutrale Archivierung des neuen §291d SGB V aus dem Expertenverfahren ausgeklammert werden. Viele lesen den Absatz 8 des Vesta-Paragraphen 291e so, dass er sich auf alle Standards in vesta bezieht. In Berlin wird spekuliert, dass die politische Intention hinter der „Lex 291d“ im der vesta-GVO sein könnte, die ohnehin komplizierten Abstimmungsprozesse zwischen Kassen(zahn)ärzten und Industrie nicht noch durch Kommentierungsverfahren weiter in die Länge zu ziehen.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM