Der Hot Seat der DMEA hat sich als Veranstaltungsformat etabliert. In diesem Jahr nahm KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner auf jenem Stuhl Platz, der pro Frage nur 90-Sekunden-Anworten vorsieht. Steiner hatte vor rund einem Jahr den KBV-Vorstandposten von Thomas Kriedel übernommen – und damit auch die Zuständigkeit für IT und Digitalisierung. Ihre Sparringspartnerin war Melanie Wendling, Geschäftsführerin des bvitg.
Geteilte Verantwortung bei der ePA-Kommunikation
Der Hot Seat startete heikel: Was genau den Patient:innen denn nun am 15. Januar 2025 in den Arztpraxen erzählt werde, wurde mit Blick auf den offiziellen Termin der Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) gefragt. Nicht ausgesprochener Tenor der Frage: Da wird doch eh noch nichts funktionieren.
Steiner reagierte souverän: Dass die ePA mit weniger Funktionalitäten starten wird, als eigentlich nötig sind, sei einer der Hauptkritikpunkte der Ärzteschaft. Wie auch immer die ePA dann aussehen werde, die KBV werde ihre Klientel umfassend informieren. Primär zuständig für die Patienteninformation seien dagegen Politik und Krankenkassen: „Wir hoffen, dass sie ihre Hausaufgaben machen.“
Mehr Differenzierung, weniger Pauschalisierung
Aus den Reihen der Praxis-IT-Branche kam danach die Frage, warum in der Kommunikation zu den IT-Störungen in der ambulanten Medizin von den KVen und auch der KBV nicht stärker differenziert werde nach TI-Pannen und Praxis-IT-Pannen. Auch das eine heikle Frage, die Stimmung bei vielen ambulanten IT-Herstellern ist aufgrund ständig wiederholter Vorwürfe, die von vielen als ungerecht angesehen werden, nicht gut.
Steiner schien hier zunächst etwas überrascht. „Wir können derzeit alle ein Lied zum Thema TI-Stabilität und TI-Störungen singen. Es gibt fast jeden Tag Störungsmeldungen. Eine Zeitlang betraf es das eRezept, zuletzt eher den KIM-Dienst und damit eAU und eArztbrief. Für die schlechte Laune bei niedergelassenen Ärzt:innen durch diese Ausfälle hatte Steiner viel Verständnis, eine pauschale Praxis-IT-Schelte sieht sie darin aber nicht: „Natürlich muss man differenzieren.“ Die mehreren Umfragen, die die Kassenärzt:innen diesbezüglich initiiert haben, hätten das auch versucht.
Rahmenvereinbarung: „Eine Hilfe“
Dass die vor drei Wochen veröffentlichte Rahmenvereinbarung für die Praxis-IT-Systeme ein Thema beim Hot Seat werden würde, war klar. Gleich mehrere Fragen drehten sich um dieses Thema. Es gehe entschieden nicht darum, per Rahmenvereinbarung bestimmte Praxis-IT-Systeme zu empfehlen, so Steiner. Sehr wohl gehe es aber um Transparenz und darum, den niedergelassenen Ärzt:innen, insbesondere jenen, die sich neu niederlassen, eine weitere Informationsmöglichkeit zu geben: „Ich kann da Kolleginnen und Kollegen fragen, aber ich kann mich künftig auch an der Rahmenvereinbarung orientieren.“
Dass eine Rahmenvereinbarung nicht alleinseligmachend ist, das wurde aber auch klar. Steiner zeigte große Sympathie für den Gedanken, an irgendeiner Stelle neben den gesetzlichen Vorgaben zur Interoperabilität insbesondere im Zusammenhang mit der ePA auch Performance-Vorgaben und Vorgaben im Bereich Nutzerfreundlichkeit zu machen. Das, so die Ärztin, seien für den Erfolg der ePA entscheidende Faktoren.
Telemedizin: Verknüpfung zur Versorgung vor Ort ist nötig
Beim Thema Telemedizin wies Steiner darauf hin, dass die jüngsten Erweiterungen der telemedizinischen Angebotsmöglichkeiten im Digitalgesetz nicht zuletzt auf Vorschlägen beruhten, die die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet habe. Telemedizin, so die Botschaft, ist im KV-System angenommen. „Es muss aber auch klar sein, dass damit immer die Möglichkeit verbunden sein muss, die Patienten vor Ort weiterzubehandeln.“ Telemedizin ohne Verknüpfungsoption in die Präsenzversorgung lehnte die KBV-Vorständin ab.
Fazit: Auf schwierigem Terrain gut geschlagen.