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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften & Bücher der HEALTH-CARE-COM GMBH

1. Anwendungsbereich
Sofern nicht ausdrücklich vom Verlag etwas anderes schriftlich bestätigt wird, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vom Verlag nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.

2. Definitionen
2.1. Anzeigenauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift des Verlages zum Zweck der Verbreitung. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens des Verlages.
2.2. Anzeigenabschluss ist ein Anzeigenauftrag für die Laufzeit von 12 Monaten.

3. Rabattierung
Hinsichtlich der Rabattierung bei einem Anzeigenabschluss ist der tatsächlich veröffentlichte Umfang der Anzeigen in dem 12-Monats-Zeitraum maßgeblich, sofern Abweichungen des Umfangs vom Verlag nicht zu vertreten sind. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem eingeräumten und aufgrund des tatsächlichen Anzeigenumfangs bestehenden Rabatts zu bezahlen.

4. Platzierung
4.1. Der Auftraggeber hat dem Verlag rechtzeitig vor Anzeigenschluss mitzuteilen, falls Anzeigen, Beilagen und Beihefter in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder in bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen.
4.2. Rechtzeitig ist eine Mitteilung, wenn bei normalem Geschäftsgang der Auftraggeber noch schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden kann, dass seinem Wunsch nicht entsprochen wird.
4.3. Platzierungswünsche, für die kein gesonderter Zuschlag vereinbart wird, werden ausschließlich nach freiem Ermessen des Verlages berücksichtigt.
4.4. Soll entgegen dem ursprünglichen Auftrag eine Anzeige nicht auf einem Vorzugsplatz erscheinen, muss der Auftraggeber dies spätestens 6 Wochen vor Anzeigenschluss dem Verlag schriftlich mitteilen.

5. Inhalt und Gestaltung
5.1. Der Verlag ist berechtigt, Veröffentlichungen in Anzeigen-, Beilagen- oder Beiheftern wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, sofern deren Inhalt gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Unzumutbar sind beispielsweise Beilagen oder Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, es handele sich um verlagsseitige Bestandteile der Druckschrift, sowie in dem Fall, dass Beilagen oder Beihefter Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung einer Veröffentlichung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
5.2. Die Veröffentlichung von Beilagen und Beiheftern setzt grundsätzlich die vorherige Vorlage eines Musters voraus.
5.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche anwendbar sind, können vom Verlag mit deutlichem Hinweis „Anzeige“ kenntlich gemacht werden.
5.4. Für die rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen erlischt drei Monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
5.5. Teilt der Auftraggeber dem Verlag keine Größenangaben für die Anzeige mit, führt der Verlag das kleinstmögliche Format aus.

6. Pflichtverletzungen
6.1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen vorgegebenen Möglichkeiten. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises oder – sofern eine Ersatzanzeige nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist – Anspruch auf eine Ersatzanzeige, soweit die Fehlerhaftigkeit des Abdrucks der Anzeige vom Verlag zu vertreten ist.
6.2. Die Haftung des Verlages auf Schadensersatz ist, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung des Verlages für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

7. Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs und der Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Treffen die Korrekturabzüge nicht innerhalb der vom Verlag bestimmten angemessenen Frist ein, gilt die Druckgenehmigung mit Ablauf der Frist als erteilt.

8. Beleg-Exemplare
Nach der Veröffentlichung erhält der Auftraggeber als Beleg ein komplettes Exemplar. Bei Stellen- oder Gelegenheitsanzeigen wird ihm die Seite als Beleg zugesandt, auf der die Anzeige erschienen ist. Ist die Beschaffung eines Belegexemplares nicht mehr möglich, bescheinigt der Verlag die Veröffentlichung der Anzeige schriftlich.

9. Preisgestaltung
9.1. Preisänderungen während der Laufzeit von Anzeigenabschlüssen mit Unternehmen treten sofort in Kraft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9.2. Die Anfertigung von Zeichnungen, Druckunterlagen und erheblichen Änderungen an eingesandten Druckunterlagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

10. Auflagenminderung
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % oder mehr beträgt. Die prozentuale Höhe der Preisminderung ist proportional zur Auflagenminderung bemessen.

11. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug einzugehen. Bei Neukunden behält sich der Verlag das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

12. Verzug
12.1. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Erscheinungstag in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden die Kosten für jede schriftliche Mahnung in Höhe von € 5 erhoben. Während des Zahlungsverzuges werden, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
12.2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich der Verlag vor, während eines laufenden Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

14. Datenverarbeitung
Der Verlag bedient sich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Datenverarbeitungsanlage und verarbeitet Kundendaten in dem durch das Datenschutzgesetz vorgegebenen zulässigen Rahmen. Ein Datenschutzbeauftragter ist bei dem Verlag bestellt.