E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Medizin |

DIVI zur Verabschiedung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Das GDNG schafft Rechtssicherheit für Wissenschaftler und Patienten!

Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.

v.l.: DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg; Prof. Rainer Röhrig, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Medizinische Fakultät der RWTH Aachen; Prof. Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik; Foto: © DIVI

„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.

 

Dem gegenüber stehen Anforderungen an die Datenverarbeitung und vor allem Transparenzregeln. „Die Krankenhäuser müssen, wie alle anderen Gesundheitseinrichtungen, nun veröffentlichen, zu welchen Zwecken die Daten analysiert werden und zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie damit beitragen. So wird Vertrauen aufgebaut und die Ängste vor der Datennutzung abgebaut“, erklärt Prof. Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik. „Für die Patienten wird klar erkennbar, zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie beitragen.“

 

Einführung des GDNG mit Datenschutzbehörden praktikabel gestalten

„Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass die Verfahren mit den Datenschutzbehörden praktikabel und unbürokratisch, aber doch wirksam gestaltet werden“, gibt Medizininformatiker Prof. Rainer Röhrig zu bedenken. Er ist zufrieden mit der Lösung, sieht aber die Arbeit, die jetzt notwendig wird. „Daher sollten die Verfahren im Dialog mit der Wissenschaft gestaltet werden“, schlägt er vor.

 

Mit dem GDNG wurde ein wichtiger Schritt für den Medizin- und Wissenschaftsstandort Deutschland gemacht, ist die DIVI überzeugt. „Als Fachgesellschaft wünschen wir uns, dass dies nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung ist“, fasst es Präsident Felix Walcher schließlich zusammen.

 

Quelle: DIVI