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Vernetzung |

Landesapothekerverband Baden-Württemberg kritisiert geplante Einbindung der Apotheker in das eHealth-Gesetz

Foto: © ABDA

Beim "Parlamentarischen Frühstück", zu dem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V (LAV) baden-württembergische Bundestagsabgeordnete sowie die Gesundheitspolitiker der Parteien und Fraktionen eingeladen hatte, stand am Dienstagmorgen aus aktuellem Anlass vor allem das eHealth-Gesetz im Mittelpunkt. Bis zuletzt hatte sich der Verband, allen voran sein Präsident Fritz Becker, der zugleich auch Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands ist, dafür eingesetzt, dass die Apotheker parallel und gleichberechtig zu den Ärzten mit der Erstellung des im Gesetz vorgesehenen Medikationsplanes betraut werden. Kurz vor seiner abschließenden Lesung allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, ausschließlich die Ärzte für die Erstellung des Medikationsplans verantwortlich zu machen und die Apotheker nur in eine Art Assistenzfunktion zur Ergänzung bereits bestehender Pläne zu bringen.

 

Diese Einbindung, so Becker auf der Veranstaltung, sei deutlich ungenügend. "Sie rufen mit dieser Regelung einerseits die Kompetenz und die Erfahrung der Apotheker nicht ab." Andererseits verpflichte das Gesetz die Apotheker auf Wunsch des Patienten zur Ergänzung der erstellten Pläne, aber eine Honorierung für eine solche Leistung sei nicht Bestandteil des Gesetzes, so Becker weiter. "Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich an dieser Stelle zumindest anzuzweifeln."

 

Wochen- und monatelang habe man in Gesprächen und Papieren deutlich gemacht, warum eine starke Einbindung der Apotheker in das Gesetz vor allem für die Patienten, nicht zuletzt aber auch für das System sinnvoll gewesen wäre. "Wenn dann im Gesetz abschließend eine Leistungspflicht definiert wird, die auf der ärztlichen Seite honoriert wird, auf der apothekerlichen Seite aber nicht, dann ist etwas faul", so Becker. Kein Berufsstand könne nach den Buchstaben unseres Grundgesetzes zu unbezahlter beziehungsweise unhonorierter Arbeit verpflichtet werden. Man werde die abschließenden gesetzlichen Formulierungen mit ihren darin enthaltenen Verpflichtungen nun sehr genau prüfen, um dann über weitere Schritte zu entscheiden, so Becker.