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Vernetzung |

Nervenärzte wollen Telekonsil und Videosprechstunde

Foto: © Andrey Popov

Gibt es nach dem pädiatrischen Telekonsil in Deutschland bald auch ein ZNS-Konsil? Die neurologisch-psychiatrischen Berufsverbände BVDN, BDN und BVDP wollen das erreichen – und hoffen auf offene Ohren.

 

Telekonsile sind im deutschen Gesundheitswesen weiterhin eine Ausnahme. Es gibt seit dem zweiten Quartal 2017 die EBM-Ziffer Teleradiologie, zu der noch keine Zahlen über die Inanspruchnahme vorliegen. Es gibt telemedizinische Zweitmeinungsdienste, insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie, für die zumindest einige Krankenkassen auch bezahlen. Und es gibt das vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) entwickelte Telekonsilsystem PädExpert auf Basis einer Plattform des IT-Dienstleisters Monks.

 

Tele-ZNS-Konsil könnte Versorgung in der Neuropsychiatrie beschleunigen

PädExpert wird von der AOK Bayern und der Barmer Ersatzkasse unterstützt. Es dient dem Austausch zwischen Allgemeinpädiatern und Fachpädiatern. Über 700 Kinderärzte sind mittlerweile an das System angeschlossen. Bei einer Reihe klar umschriebener Indikationen kann das Telekonsil angefordert werden. Sowohl anfragender als auch konsultierter Pädiater erhalten 50 Euro Vergütung.

 

„Ein ähnliches Modell wollen wir auch in der ambulanten Neurologie und Psychiatrie etablieren“, sagt Dr. Uwe Meier aus Grevenbroich, Neurologe und Vorsitzender des Berufsverbands Deutsche Neurologen BDN. Konkret geht es in der ersten Stufe um eine telemedizinische Vernetzung von Hausärzten mit Neurologen bzw. Psychiatern: Bei Patienten, die der Hausarzt sonst überweisen würde, könnte künftig ein Telekonsil vorgeschaltet werden, um die weitere Versorgung gemeinsam zu besprechen. „Wir sind überzeugt, dass dadurch die ambulante Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen effizienter würde und Patienten schneller und ohne Umwege behandelt werden können.“

 

Die Konsilalgorithmen stehen schon

Das Ganze ist mehr als eine fixe Idee: In den letzten Monaten saßen Neurologen, Psychiater und Hausärzte in Arbeitsgruppen zusammen und haben an den detaillierten Konsilalgorithmen gearbeitet. Ähnlich wie bei den Kinderärzten soll es fixe Indikationen geben, die ein Telekonsil rechtfertigen. Das sind auf neurologischer Seite MS, Parkinson, Schlaganfallfolgen, Epilepsie und Kopfschmerz, zusätzlich auf psychiatrischer Seite Depression, Angsterkrankungen, Demenzen und Psychosen.

 

Was die Vergütung angeht, würden sich die Nervenärzte gern an dem Pädiatermodell orientieren, da der Aufwand vergleichbar ist. Denkbar ist beispielsweise ein Selektivvertrag, der die entsprechende Dienstleistung enthält. Ähnlich läuft das auch bei den PädExpert-Konsilen, die die Barmer im Rahmen ihres Pädiatrievertrags mit dem BVKJ nach §73b vergütet. „Wir sprechen derzeit mit mehreren Krankenkassen, die die Vorteile der Telemedizin für ihre Versicherten erkannt haben“, so Meier. Beim ZNS-Konsil ist die Sache politisch insofern etwas anders gestrickt, als nicht nur Neurologen und Psychiater, sondern auch Hausärzte involviert sind. Es sei deswegen sinnvoll, bei der Vertragsgestaltung die KVen mit einzubinden: „Viele KVen haben bereits ihr Interesse signalisiert.“

 

Auch Einbindung der Videosprechstunde?

Abgesehen von den Telekonsilen sei auch die Videosprechstunde für die Neuropsychiatrie ein attraktives Werkzeug, betonte Meier gegenüber E-HEALTH-COM. Viele Patienten mit neurologischen Erkrankungen haben Schwierigkeiten, in die Praxen zu kommen. Eine teilweise Betreuung per Videosprechstunde könnte die Patienten, aber auch die Ärzte entlasten. Die seit Kurzem verfügbare EBM-Ziffer Videosprechstunde deckt neurologische Indikationen aber nur teilweise ab. Verlaufskontrollen bei Patienten mit Bewegungsstörungen sind möglich, nicht dagegen beispielsweise die Betreuung eines Demenzpatienten.

 

Auch sind die Vergütungsbedingungen der EBM-Ziffer so gestaltet, dass die Videosprechstunde für viele Ärzte nicht wirklich attraktiv sein dürfte. Meier kann sich deswegen vorstellen, die Videosprechstunde als Teil eines breiter angelegten Versorgungsvertrags zu etablieren, der auch das Telekonsil umfasst. Spruchreif sei hier aber noch nichts: „Ich habe viele Jahre Erfahrung mit derartigen Verhandlungen. Die Detailarbeit kann dauern“, so Meier.

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM