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Kann ein Datensatz Interoperabilität schaffen?

 

Im Moment diskutieren Gematik, Gesundheitspolitik und Industrievertreter allerorten über einen Kerndatensatz für eine elektronische Patientenakte im deutschen Gesundheitswesen. Brauchen wir unbedingt, heißt es allerorten. Aber: Kann ein Datensatz wirklich Interoperabilität schaffen? Nein, natürlich nicht. Und wenn, dann ist das nur oberflächlich. Ich höre relativ häufig: „Wir haben einen Datensatz für XY festgelegt“. Ist das eine gute Nachricht? Wenn mit „wir“ eine größere Community gemeint ist, dann ist das für sich schon einmal positiv. Wenn mit „festgelegt“ auch noch die Durchführung eines transparenten und offenen Prozesses beschrieben wird, dann ist das noch besser.

 

Schwierig wird es, wenn mit „Datensatz“ eine technische Repräsentation für XY – beispielsweise in XML – verbunden ist. Und extrem ungünstig wird es, wenn dieser Datensatz dann auch noch im Gesetz steht. Denn in einem solchen Fall werden Änderungen, sollten Probleme auftreten, fast unmöglich – so geschehen mit dem Krebsregistergesetz und dem dort detailliert niedergelegten ADT/GEKID-Datensatz zur Basisdokumentation für Tumorpatienten.

 

Was ist eigentlich ein „Datensatz“? Ein Datensatz ist eine Repräsentation, eine Ableitung aus einem (Informations-)Modell zwecks Kommunikation. Das ist im Grunde auch notwendig, damit das Informationsmodell – zum Beispiel im Rahmen eines bundesweiten Krebsregisters – überhaupt implementiert werden kann. Dabei dürfen aber die Semantik des Modells und der Bezug dazu nicht verloren gehen.

 

Beim Datensatz für die Krebsregister oder auch bei den Datensätzen für die Qualitätssicherung hat es aber nie ein derartiges Informationsmodell gegeben, da die Spezifikationsarbeiten direkt in der Technologie erfolgt sind. Damit ist ein Bezug zu einer Ablaufbeschreibung oder einem Workflow – warum wird überhaupt kommuniziert? – nicht möglich.

 

Die daraus folgenden Konsequenzen müssen nicht mehr erläutert werden. Wenn ein Datenaustausch auf einer solchen Basis erfolgt, dann kann der zugrundeliegende Use Case allenfalls zufällig abgedeckt werden. Insofern wäre mein Plädoyer, dass die für den jeweiligen Datensatz verantwortliche Fachgesellschaft mit der Ablaufbeschreibung und dem dazugehörigen Informationsmodell beginnt – und die technologische Umsetzung dann aber bitte anderen Fachleuten überlässt. Die zu implementierende Datensatzbeschreibung ergibt sich durch eine Bindung an eine Technologie ohnehin fast von ganz alleine.

 

Vielleicht kommt das ja noch irgendwann. Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

 

 

Dr. Frank Oemig, FHL7

Senior Architect Telekom Healthcare Solutions, HL7 International Affiliate Director, IHE-D ITI Caretaker, Leiter bvitg AG Interop