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Apothekenfrist wird wohl gerissen

Noch nicht ganz in Sack und Tüten: Bei der TI-Anbindung der Apotheken sind noch ein paar Fragen offen. Dafür geht es beim eRezept voran.

Quelle: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Bis Ende September sollen die Apotheken an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, so will es der Gesetzgeber. Wie die Arztpraxen brauchen die Apotheken dafür einen Konnektor und eine elektronische Institutionskarte, eine SMC-B. Da den Apotheken mit der Anbindung an die TI in erster Linie der Umgang mit elektronischen Medikationsplänen (eMP) und elektronischen Rezepten (eRezept) ermöglicht werden soll, ist allerdings – anders als bei den Ärzten – schon primär ein eHealth-Konnektor nötig, den es bisher bekanntlich erst von einem Unternehmen, der CGM, in vorläufiger Zulassung gibt. Ebenfalls anders als bei den Ärzten sollten die Apotheker möglichst von Anfang an einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. Denn für das eRezept ist die qualifizierte elektronische Signatur dieser Karte nötig, wenn es an das Substituieren geht.

 

Finanzierung wird neu verhandelt

Die Anforderungen sind also insgesamt etwas höher als bei den Ärzten, sodass sich die Frage stellt, ob die gesetzliche Frist zu halten ist. SMC-B und eHBA werden bei den Apothekern von den Apothekerkammern ausgegeben. Hier äußerte sich Sören Friedrich, Leiter der Abteilung IT/Telematik bei der ABDA, sehr zuversichtlich. Er gehe grundsätzlich davon aus, dass ab dem zweiten Quartal eine breite Bestellbarkeit beider Karten gewährleistet werden könne. Nachdem die temporär von der gematik gestoppte Ausgabe der SMC-B derzeit wieder anläuft, dürfte auch einem Beginn des Feldtests für den CGM-eHealth-Konnektor inklusive eMP in Nordrhein-Westfalen im Februar nicht mehr viel im Wege stehen.

 

Bleibt die Konnektorfrage, und die gestaltet sich etwas komplizierter. Für die Apotheker stellt sich grundsätzlich die Frage, wann sie bei bzw. über die Hersteller ihrer Warenwirtschaftssysteme einen Konnektor bestellen sollten. Neben der CGM sind das Unternehmen wie ADG, Awinta und Pharmatechnik. Grundsätzlich gibt es für das Gesamtpaket der TI-Anbindung seit Anfang 2019 eine Finanzierungsvereinbarung: „Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglich vereinbarten Finanzierungspauschalen für die TI-Anbindung und die Marktpreise etwas auseinanderklaffen. Deswegen wird nachverhandelt“, so Friedrich.

 

Mit anderen Worten: Die Finanzierungsgrundlage für Apotheker kann sich durchaus noch ändern. Es gibt aber noch ein zweites Problem, und das ist die Tatsache, dass bisher nur die CGM einen eHealth-Konnektor anzubieten hat. Hier wird aktuell ebenfalls mit den Krankenkassen verhandelt, und zwar dahingehend, ob es möglich ist, zunächst VSDM-Konnektoren in den Apotheken zu installieren, die dann in einem zweiten Schritt – nach der jeweiligen gematik-Zulassung – das Upgrade auf den eHealth-Konnektor erfahren, der ja ohnehin mit derselben Hardware arbeitet. So könnten auch andere Konnektorhersteller schon mal mit dem Rollout beginnen. Insgesamt halten die meisten Experten einen Abschluss des Konnektor-Rollouts bis September 2020 vor diesem Hintergrund für unrealistisch. Gespräche mit der Politik gebe es bereits, heißt es in der Branche.

gematik plädiert für 2D Barcode-System beim eRezept

Beim eRezept gibt es zwei entscheidende Daten. Bis zum Ende des ersten Quartals soll der Bundesmantelvertrag-Ärzte fit für das eRezept gemacht werden. Dort wird niedergelegt, wie das eRezept künftig genau verwendet werden soll. Mit diesen Vorgaben muss die gematik dann arbeiten und bis zum 30. Juni 2020 ihre eRezept-Spezifikation vorlegen. Ebenfalls abgestimmt zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung wird derzeit das Datenmodell des eRezepts.

 

Parallel dazu macht sich natürlich auch die gematik bereits Gedanken über die Umsetzung des eRezepts. Ihr aktueller Vorschlag lautet, dass der Arzt in der Praxis einen 2D Barcode erzeugt, der eine Art Wegweiser auf ein in einem Fachdienst in der TI gespeichertes eRezept ist. Der Patient kann wählen, ob der den 2D Barcode ausgedruckt haben möchte. In dem Fall fühlt es sich patientenseitig dann gar nicht an wie ein eRezept. Der Barcode wird zur Apotheke der Wahl getragen, die lädt sich mit seiner Hilfe das entsprechende eRezept aus der TI herunter und alles geht seinen Gang.

 

eRezept: Eins oder mehrere, das ist hier die Frage

Der Patient – so der gematik-Vorschlag – soll aber auch ein eRezept wünschen können. Das würde dann in einer App gespeichert, und der Patient übermittelt es per App an die Apotheke seiner Wahl. Das Ganze klingt erst einmal sehr plausibel und sinnvoll. Interessant sind allerdings die Details, und die hängen zum einen vom Bundesmantelvertrag ab, zum anderen braucht es aber wohl auch noch einige gesetzliche Präzisierungen.

 

So herrscht weitgehend Einigkeit, dass es nur einen TI-Fachdienst geben soll. Eine andere Frage ist aber, ob es eine oder mehrere eRezept-Apps geben wird und wer diese anbietet. Die Apothekerverbände haben sich hier klar positioniert: Sie haben mit der DAV WebApp ein Modell entwickelt, bei dem der Patient weder etwas herunterladen muss noch sich in irgendeiner Weise anmelden muss: Der Barcode wird gescannt, die DAV WebApp geht auf, der Barcode erscheint in der Anwendung und kann weitergeleitet oder direkt in der Apotheke vorgezeigt werden. „Das bildet letztlich den analogen Rezeptiervorgang ab, für den der Patient sich ja auch nirgendwo anmelden muss“, so Friedrich.

 

Andere hätten dagegen gerne plattformartige Strukturen, um um das eRezept herum Zusatzangebote machen zu können. Hier müsste sich der Patient eventuell auch registrieren. Am Ende stünde eine Art Ökosystem verschiedener eRezept-Apps. Hinter den Diskussionen um „eine oder mehrere“ Apps stehen Themen wie freie Apothekenwahl und  Werbefreiheit, die die Apothekerschaft gewährleistet sehen will. Die eRezept-App, so wie die ABDA sie sich vorstellt, muss diskriminierungsfrei sein und jegliche Art des Rezeptmakelns ausschließen. Selber betreiben wollen die Apothekerverbände die eRezept-Plattform gar nicht unbedingt. Friedrich regte im Gespräch mit E-HEALTH-COM an, dass die gematik als Betreiber der eRezept-Plattform auftreten könnte. Hier ist letzlich der Gesetzgeber gefragt, und entsprechend kräftig wird auf allen Seiten Lobbying betrieben.