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Vernetzung |

BÄK: Akzeptanz und Praxistauglichkeit von eGK-Anwendungen sicherstellen

Foto: © Stockfotos MG

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich entschieden gegen eine Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gewandt. Mit der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Aufhebung soll unter anderem ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik vom 01.09.2017 legitimiert werden. Dieser hatte zum Inhalt, dass die Durchführung der Erprobung aller Hard- und Softwarekomponenten für die medizinischen Anwendungen der eGK in der Verantwortung der gematik durch eine eigenverantwortliche Testung in der Verantwortung der jeweiligen Konnektorhersteller abgelöst wird. 

 

Als Gesellschafter der gematik hatten die Bundesärztekammer und die Bundesvereinigung der Apothekerverbände gegen den damaligen Beschluss gestimmt. In ihrer Stellungnahme warnt die BÄK vor Interoperabilitätsproblemen im Wirkbetrieb durch den Verzicht auf ein geplantes und koordiniertes Erprobungsvorgehen und eine Beschränkung der Tests auf technische Aspekte .

 

Die BÄK weist darauf hin, dass die Verordnung eine Reihe grundlegender Anforderungen für die Einführung der eGK beinhalte. Dass die Erprobung der medizinischen Anwendungen der eGK wie Notfalldatenmanagement, eMedikationsplan, ePatientenakte/ePatientenfach vor der Einführung in den Wirkbetrieb unter der Verantwortung der gematik erfolgt, trage zur Praxistauglichkeit der Anwendungen und der Akzeptanz bei Versicherten und Leistungsanbietern bei. 

 

Die Bundesärztekammer bittet das Bundesministerium für Gesundheit, die in der Verordnung angelegten Zielsetzungen und Anforderungen nicht aufzugeben und deren Umsetzung auf geeignetem Wege sicherzustellen.

Quelle: BÄK