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Vernetzung |

Bitkom: Die elektronische Patientenakte wird 1 Jahr alt

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder; Foto: © Bitkom

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringer wie Praxen, Krankenhäuser und Apotheken dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Für Versicherte bleibt die ePA freiwillig. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

 

„Die elektronische Patientenakte ist viel mehr als eine „Akte“, sie ist der Dreh- und Angelpunkt der digitalen Gesundheitsversorgung. Die verpflichtende Nutzung durch Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sorgt dafür, dass Befunde, Arztbriefe und weitere wichtige Gesundheitsinformationen Schritt für Schritt digital verfügbar werden. Nach einem Jahr ist die ePA im Versorgungsalltag angekommen: Fast 7 von 10 Arztpraxen nutzen die ePA inzwischen intensiv, allein in der letzten Woche wurden mehr als 3 Millionen Dokumente hochgeladen – so die Gematik.

 

Die ePA darf kein digitaler Aktenschrank bleiben. Schritt für Schritt müssen weitere digitale Angebote wie Terminvermittlung oder Ersteinschätzung integriert und neue Funktionen wie die digitale Impfübersicht müssen ergänzt werden. Dabei sollten Patientinnen und Patienten immer selbst entscheiden können, welche digitalen Angebote und Funktionen sie nutzen. Wer seinen Arzttermin heute über eine vertraute Termin-App bucht, sollte dies auch künftig tun können. Es wäre weder effizient noch nutzerfreundlich, funktionierende digitale Angebote neu zu entwickeln. Bestehende Lösungen sollten deshalb an die ePA angebunden werden können – das spart Zeit und Ressourcen und verhindert Doppelstrukturen. Damit ePA, Termin-Apps und andere digitale Gesundheitsanwendungen reibungslos zusammenspielen, braucht es offene Schnittstellen. Das Gesetz für Daten und digitale Innovationen muss dafür einen funktionierenden regulatorischen Rahmen schaffen.“

 

Quelle: Bikom