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Vernetzung |

bvitg und BiM gemeinsam als Wegbereiter für die „App auf Rezept“

bvitg und BiM positionieren sich gemeinsam als Spitzenverbände für die Rahmen- und Vergütungsverhandlungen sowie die Einrichtung der Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Bild: © vectorfusionart – stock.adobe.com

Von der Dokumentation des Blutzuckerspiegels bis hin zur Unterstützung bei der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln – schon heute gehören Gesundheits-Apps für viele Patientinnen und Patienten zum Alltag. Ab 2020 sollen diese nun auf Grundlage des neuen „Digitale Versorgung Gesetz – DVG“ verschrieben und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Bei den hierfür anstehenden Verhandlungen für eine geregelte Vergütung und die Einrichtung einer Schiedsstelle stehen durch die Kooperation zwischen dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) und dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zwei zentrale Spitzenverbände für Anbieter von IT und digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Deutschland bereit.

 

„Gesundheits-Apps werden wie kaum ein Service zuvor den konkreten Mehrwert der Digitalisierung für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland konkret erlebbar machen“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Deshalb ist es für uns ein besonders großes Anliegen, dass vielversprechende, neue Innovationen möglichst unbürokratisch und schnell in die Regelversorgung gelangen können. Voraussetzung dafür ist ein angemessener Finanzierungrahmen, der einerseits genügend Anreize für Hersteller schafft und andererseits Lösungen zu einem fairen Preis garantiert. Als Verband der führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen mit einzigartiger versorgungsnaher Erfahrung von bald 25 Jahren stehen wir zusammen mit dem BiM bereit, bei den anstehenden Aufgaben unsere Expertise beizutragen.“

 

Der bvitg und der BiM haben sich entschlossen ihre Kompetenzen für die Herausforderungen als Spitzenverbände der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen im Sinne der neuen Gesetzgebung des DVG zu bündeln. Der BiM bringt unter anderem große Expertise und Reichweite im Bereich Gesundheits-Start-ups in die gemeinsame Positionierung ein. Sebastian Vorberg, LL.M. (Houston), Vorstandssprecher des BiM: „Wir begrüßen die aktuellen Entwicklungen und fühlen uns damit in unserer Arbeit der vergangenen Jahre bestätigt, allen voran unserem Qualitätssiegel für internetmedizinische Anwendungen. Unser über Jahre aufgebautes Knowhow werden wir ideal bei der Ausarbeitung des Vergütungsrahmens und der Schiedsstelle einbringen können. “

 

Quelle: bvitg & BiM