E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Vernetzung |

BVMed: Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die TI!

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drückt beim Thema elektronische Hilfsmittel-Verordnung auf die Tube. Das DVG geht ihm nicht weit genug.

Quelle: © vege

Mit dem am 7. November vom Deutschen Bundestag abschließend verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sollen nicht nur Gesundheits-Apps, sondern auch elektronische Verordnungen und hier speziell die Hilfsmittel-Verordnungen mehr Schwung bekommen. Dem Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, geht das DVG aber nicht weit genug: „Die perspektivisch vorgesehene Einführung einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung kann zu einer effektiveren Abwicklung der Prozesse beitragen und ist Voraussetzung für eine medienbruchfreie und vernetzte Gesundheitsversorgung“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Dies setze jedoch einen adäquaten Rahmen für Ausgestaltung und Anwendung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung voraus.

 

Voraussetzungen für Heilberufsausweise schaffen

Dieser müsse in den nächsten Schritten unbedingt geschaffen werden. Um Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen, sollten die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen nach den Vorstellungen des BVMed schnellstmöglich an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden. Außerdem sollte zusätzlich eine digitale Verbandmittel-Verordnung etabliert werden, die im DVG bisher nicht vorgesehen ist.

 

Um einen weiteren Zeitverzug bei der Einführung und Umsetzung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung zu vermeiden, plädiert der BVMed dafür, schnellstmöglich die erforderlichen Vorkehrungen für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen zu schaffen. „Selbst bei heutiger Initiierung der notwendigen Schritte kann die Ausgabe erster Ausweise und die Anbindung der Akteure an die TI nicht vor Ende 2021 gewährt werden“, so der MedTech-Verband.

 

Konkret geht es dem BVMed um das elektronische Gesundheitsberuferegisters (eGBR). Hier ist der schon lange in Arbeit sich befindliche Staatsvertrag weiterhin nicht unter Dach und Fach. Der Vertrag soll ein Bundesland, voraussichtlich Nordrhein-Westfalen, ermächtigen, ein entsprechendes Register aufzubauen. Nach Unterzeichnung muss das eGBR europaweit ausgeschrieben werden, und es müssten Ausgabeprozesse definiert und initiiert werden. „Da diese Prozesse noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, kann die Ausgabe der Ausweise nach Informationen aus dem Ministerium noch zwei Jahre dauern. Wir setzen uns dafür ein, dass es hier zu keinen weiteren Verzögerungen kommt“, so ein BVMed-Sprecher zu E-HEALTH-COM.

 

Institutionen-Akkreditierung voll Heilberufsausweise ergänzen

Ergänzend zum elektronischen Heilberufsausweis setzt sich der BVMed für die Möglichkeit einer „Akkreditierung als Institution“ ein, um den Empfang einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung auch über diesen Weg zu ermöglichen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Mitarbeiter der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die Patienten im häuslichen Bereich mit den verordneten Hilfsmitteln versorgen, über vielfältige Qualifikationen mit entsprechend unterschiedlichen Berufsbildern verfügen.

 

Der BVMed schlägt vor diesem Hintergrund in Ergänzung zum eGBR ein alternatives Akkreditierungsverfahren vor, das einen geringeren zeitlichen Vorlauf hat, bestehende Prozesse nutzt und der Vielfalt der Hilfsmittelversorger Rechnung trägt. Das alternative Verfahren würde es erlauben, Unternehmen statt einzelner Personen für den Empfang digitaler Verordnungen zu akkreditieren.  Als Grundlage könne das existierende Präqualifizierungs-Verfahren dienen, mit dem Unternehmen schon heute ihre Qualifikation für die Versorgung in verschiedenen Versorgungsbereichen – etwa Stoma, Rollstuhl, Dekubitus – nachweisen.

 

Um dies zu ermöglichen, müsste aus Sicht des BVMed der Bundesgesetzgeber aktiv werden: „Es müsste ein Rahmen geschaffen werden, der diese Möglichkeiten vorsieht und Zugriffsberechtigungen sowie Verantwortlichkeiten für die Ausgabe der Ausweise definiert. Hier erwarten wir, dass das DVG II entsprechende Regelungen treffen wird“, so der BVMed. Ein Sonderfall ist der Verbandmittelbereich, wo die Verbandmittelversorger an die Telematikinfrastruktur anzubinden sind. Für diesen Bereich gibt es kein Präqualifizierungsverfahren, das einer Authentifizierung und Akkreditierung als Unternehmen zugrunde gelegt werden könnte.

 

Warnung vor Wettbewerbsverzerrungen

Der BVMed treibt nicht zuletzt deswegen zur Eile, weil er große Wettbewerbsverzerrungen befürchtet, wenn die Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Unternehmen an die TI zu lange hinausgezögert wird. Diese Befürchtung besteht vor allem vor dem Hintergrund, dass der Anschluss der Apotheken bereits im vollen Gange ist. Die sind nämlich ebenfalls zur Ausgabe von Hilfsmitteln berechtigt. „Auch mit Einführung der digitalen Verordnung muss der freie Wettbewerb und die freie Wahl des Leistungserbringers gewährleistet sein“, betonte der Verband gegenüber E-HEALTH-COM.