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Medizin |

Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie setzt sich bei der Novellierung der Röntgenverordnung für Qualität ein

Die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie (DGFT) setzt sich dafür ein, bei der Novellierung der Röntgenverordnung (RöV) Qualitätsaspekte in den Vordergrund zu stellen. Dies erklärte der DGFT-Vorsitzende Dr. med. Torsten Möller diese Woche anlässlich einer Expertenanhörung des Bundesumweltministeriums in Bonn. Hintergrund ist die anstehende Neuregelung des Strahlenschutzrechtes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59 / Euratom. Diese berührt auch die Novellierung der Röntgenverordnung. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die künftige Ausgestaltung der Teleradiologie.

 

Fachkunde CT reicht nicht aus

Die DGFT nahm bei der Anhörung vor allem zu drei Punkten Stellung. So kritisierte der Verband, dass die volle radiologische Fachkunde des Arztes infrage gestellt werden soll. Diskutiert wurde, ob künftig nicht die „Fachkunde CT“ ausreichen könne. Aus Sicht von Dr. Möller bedeutet dies eine Verminderung der Qualität. „Gerade in der Teleradiologie braucht man viel Erfahrung. Der Radiologe bringt bei jeder Befundung sein breitgefächertes Wissen aus allen Bereichen ein. Nur er kann damit qualifiziert entscheiden, ob ein CT, eine Röntgenaufnahme oder Ultraschall die gebotene Befundungsmethode ist“, so der Vorsitzende. Ein Arzt, der nur auf CT geschult werde, könne dies in der Regel nicht so qualifiziert.

 

Zur Diskussion steht im Rahmen der Novelle auch das Regionalprinzip. Dies bedeutet, dass ein teleradiologischer Befunder innerhalb von 45 Minuten in der Klinik oder Praxis sein muss, wenn es Unklarheiten bei der Befundung gibt und ein Ortstermin notwendig ist. „Das Regionalprinzip ist politisch gewollt, sachlich aber teilweise fraglich“, urteilte Dr. Möller. Auch Befunde, die Fragen aufwerfen, lassen sich in aller Regel telefonisch zwischen Befunder und behandelndem Arzt in der Klinik abschließend klären. Untersuchungen am Patienten könne der behandelnde Facharzt ohnehin besser vornehmen. Die Vor-Ort-Präsenz des Radiologen ist deshalb nicht zwingend erforderlich, so Dr. Möller.

 

Radiologen nachts und am Wochenende entlasten

„Der Radiologe in der Klinik und Praxis wird tagsüber nicht überflüssig“, erklärte Dr. Möller. Allerdings müsse die Arbeit so organisiert sein, dass der Radiologe sie sorgfältig machen könne und er insbesondere nachts und am Wochenende entlastet wird. „Wir setzen uns daher mit der Teleradiologie für eine Stärkung der Präsenzradiologie ein“, so der Vorsitzende.

 

Teleradiologie hat sich durchgesetzt

Als kontraproduktiv schätzt die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie Pläne ein, wonach künftig nachts und an Wochenenden nur noch Medizinisch-Technische/r Radiologieassistenten und Assistentinnen (MTRAs) und nicht mehr wie bisher auch Medizinische Fachangestellte (MfAs) arbeiten dürfen. Dieser Passus müsse dringend modifiziert werden. In vielen Praxen und Krankenhäusern seien seit Jahren erfahrene MfAs, also die früheren Arzthelferinnen, im Einsatz, die hervorragend arbeiteten. Außerdem gebe es auf dem Arbeitsmarkt nicht genug MTRAs, um den Bedarf zu decken, so Dr. Möller. Der DGFT-Vorsitzende setzte sich allerdings dafür ein, das MfAs künftig nur dann nachts und an Wochenenden eingesetzt werden sollen, wenn sie einschlägige fachliche Qualifikationen vorweisen können, zum Beispiel mehrere Jahre praktisch radiologische Erfahrung haben.

 

Insgesamt äußerte sich Dr. Möller positiv zur Entwicklung der Teleradiologie in Deutschland. Sie habe sich bisher als einzige Anwendung der Telemedizin flächendeckend durchgesetzt. Dabei sei es positiv, dass im Rahmen des künftigen eHealth-Gesetzes nun auch teleradiologische Konzile von den Kassen bezahlt werden sollen. „Die geplante EBM-Kennziffer für teleradiologische Konzile dokumentiert, dass die Teleradiologie einen hohen Stellenwert hat“, so Dr. Möller.

 

Quelle: DGFTR