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Medizin |

DGTelemed: Effektivere Zulassungswege für das Telemonitoring

Anlässlich des NRW-Kongresses Telemedizin fordert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin, die Zulassung von Telemonitoring-Verfahren zu vereinfachen. Als Vorbild nennt sie die DiGA-Zulassung.

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) setzt sich für ein effektiveres Zulassungsverfahren beim Telemonitoring ein. Dass dieses bei der Behandlung von chronisch erkrankten Patient:innen gute Dienste leisten kann, ist inzwischen durch Studien erwiesen, so Rainer Beckers, Geschäftsführer der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH und Mitglied im DGTelemed-Vorstand. Er verweist darauf, dass die Forschung etwa bei der Kontrolle des Krankheitsverlaufs von Asthma-Patient:innen gezeigt hat, dass mittels Telemonitoring eine deutliche Steigerung bei der Compliance erreicht werden kann. Dazu sind beispielsweise Geräte geeignet, die die Dokumentation gemessener Daten in einer App automatisieren, etwa ein Peak-Flow-Messgerät mit Bluetooth-Verbindung. So kann die Dokumentation der Daten tagesgenau festgehalten und durch ein telemedizinisches Zentrum überwacht werden. Der Vorteil für die Patient:innen: Bei Abweichungen können Verschlechterungstendenzen schneller erkannt werden und Ärzt:innen können frühzeitig darauf reagieren.

 

Die Deutsche Atemwegsliga plädiert sogar dafür, die digitalen Hilfsmittel in eine echte telemedizinische Versorgung zu integrieren. „Davon sind wir jedoch noch meilenweit entfernt“, kritisiert Beckers. In Bezug auf das Telemonitoring sei bei vielen Akteur:innen ein tief sitzender Frust über die stagnierende Innovationsgeschwindigkeit im deutschen Gesundheitswesen festzustellen. Dieser sei durchaus berechtigt, so Beckers weiter. Zwar sehe er, dass durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ein kleiner Durchbruch erzielt wurde, allerdings sei die Umsetzungsgeschwindigkeit noch zu langsam. Weiterhin kritisiert das DGTelemed-Vorstandmitglied, dass das Telemonitoring vom GBA als neue medizinische Methode aufgefasst wird, was wiederum einen umfangreichen Apparat von Freigabeprozessen zur Folge hat. Beckers sieht jedoch im Telemonitoring keine neue Methode, sondern lediglich einen intelligenteren, patientenorientierteren Prozess. „Es ist keine neue Medizin, es ist eine bessere Medizin, weil sie digitaler ist“, so sein Urteil. Aus diesem Grund sehe die DGTelemed die Zuständigkeit des GBA als nicht gegeben an.

 

DGTelemed plädiert für Fast-Track-Verfahren

Um das Telemonitoring im Allgemeinen voranzubringen, spricht sich Beckers für ein Fast-Track-Verfahren wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus. In einem Positionspapier hat die DGTelemed dazu entsprechende Vorschläge gemacht. So sollen die zur Verfügung stehenden Monitoring-Methoden analysiert und systematisch in einem Verzeichnis katalogisiert werden. Darüber hinaus sollte erhoben werden, wie die technischen Strukturen auszusehen haben und wie die dazu gehörenden Leitlinien aussehen können. Auch eine Festlegung von Qualitätsstandards sieht das Positionspapier vor sowie eine Vergütung auf Antrag der Hersteller:innen mit begleitenden Studien – so wie es bereits bei den DiGA gemacht wird.

 

In Sachen Vergütung schlägt die DGTelemed darüber hinaus die Schaffung sachgerechter und fairer Vergütungsbedingungen, unabhängig von sektoralen Budgets, vor. Um die Unabhängigkeit dieser Budgets zu gewährleisten, sei allerdings ein sektorenübergreifendes digitales Versorgungsbudget der GKV notwendig.

 

„Es kommt darauf an, Telemonitoring auch clever zu organisieren“, mahnt Beckers. Aus Sicht der DGTelemed darf es dazu kein Monopol für einen Versorgungssektor geben, vielmehr sollte es dort Telemedizinische Zentren geben, wo sie sich anbieten und sie effizient arbeiten können, z. B. auch an Krankenhäusern. Weiterhin wünscht sich Beckers, dass für das Telemonitoring die Unabhängigkeit von industriellen Akteur:innen gewährleistet wird. „Hersteller:innen sollen tun, was sie können: nämlich Devices und Software liefern. Und die Leistungserbringer:innen sollen das tun, was sie können: nämlich das Telemonitoring. Das Ganze muss in eine interoperable Struktur mit strukturierten Daten in einer Elektronischen Patientenakte erfasst werden“, so seine Forderung.