Die Menschen in Deutschland sind offen für eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone. Die rechtliche Grundlage dazu wird das Digitale-Identitäten-Gesetz schaffen, das der Bundestag heute beschließen soll. Mit Beginn des kommenden Jahres wird die Wallet dann in Deutschland unter dem Namen d-you eingeführt, in der EU heißt sie länderübergreifend EUDI-Wallet. 53 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen die Wallet künftig nutzen. 20 Prozent sagen dabei „auf jeden Fall“, 33 Prozent „eher schon“. Umgekehrt wollen sie 21 Prozent „eher nicht“ nutzen, ebenso viele auf keinen Fall. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.004 Personen ab 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „d-you schafft einen ganz praktischen Nutzen für die Menschen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Priorität muss jetzt darauf liegen, schon zur Einführung der digitalen Brieftasche viele relevante Einsatzmöglichkeiten verfügbar zu machen. Wer sich die Wallet aufs Smartphone holt, will sie auch im Alltag einsetzen, etwa im Kontakt mit seiner Bank oder beim Abschluss eines Vertrags.“
Am 2. Januar 2027 soll d-you starten, die Nutzung ist kostenlos und freiwillig. Eingerichtet wird die Wallet mit dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel. Zum Start lässt sich damit vor allem die eigene Identität digital nachweisen, etwa um das Alter zu belegen, einen Vertrag abzuschließen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Schrittweise sollen weitere Nachweise wie Führerschein oder Rentenausweis hinzukommen, später auch die elektronische Unterschrift. Dabei geht es nicht nur um den Nutzen im Kontakt mit Ämtern und Behörden, auch mehr als 180 Unternehmen haben bereits in einem von Bitkom und Bundesdigitalministerium initiierten Memorandum of Understanding zugesagt, die Technik in eigenen Angeboten nutzen zu wollen.
Eine Herausforderung ist die noch geringe Bekanntheit des Projekts. Mit 46 Prozent hat fast die Hälfte der Deutschen noch nie von der EUDI-Wallet gehört. Zu Jahresbeginn waren es 52 Prozent. Nur 8 Prozent können aktuell gut erklären, was man darunter versteht, weitere 21 Prozent wissen es in etwa. 21 Prozent kennen den Begriff, wissen aber nicht genau, was er bedeutet. „Bund, Länder und vor allem die Ämter und Behörden vor Ort müssen rasch und deutlich kommunizieren, welche konkreten Vorteile die Wallet-Nutzung den Menschen bringt“, so Wintergerst.
Bei einer wichtigen Voraussetzung für die Nutzung von d-you hat das Digitalministerium diese Woche nachgesteuert: Zur Aktivierung der Wallet sind die Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN notwendig. Wer die PIN nicht mehr kennt, muss dazu nicht mehr aufs Amt gehen, sondern kann künftig einen kostenlosen Rücksetzungs- und Aktivierungsdienst nutzen, wie Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger am Mittwoch zur Eröffnung der Smart Country Convention in Berlin angekündigt hat.
Quelle: Bitkom
