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Medizin |

Digitale Brücken mit starken Pfeilern bauen

Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zu prioritären Bereichen der Digitalisierung im Krankenhaus

Quelle: © BMG

Die Arbeitsgruppe Digitaler Wandel des Marburger Bundes hat gemeinsam mit dem Health Innovation Hub (hih) eine Handreichung zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erstellt, in der sie fünf prioritäre Felder der Digitalisierung in Krankenhäusern definiert. Die Priorisierung soll Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern befähigen, sich in Abstimmung mit den Geschäftsführungen und IT-Verantwortlichen der Kliniken für die Beantragung von Fördermitteln einzusetzen, die den höchsten Nutzen für die Versorgung versprechen.

Durch das KHZG werden in den nächsten drei Jahren insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt, um den Krankenhäusern ein „digitales Update“ zu verschaffen. Die AG Digitaler Wandel des Marburger Bundes hat sich deshalb in den vergangenen Wochen mit Unterstützung des Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit intensiv mit den im KHZG genannten Fördertatbeständen auseinandergesetzt. Es wurden Felder definiert, die unmittelbar zu einer Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Versorgung beitragen oder auch Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende von zeitraubenden und fehleranfälligen (Doppel-)Dokumentationsaufgaben entlasten.

Das Ergebnis ist eine Handreichung mit fünf Handlungsfeldern der Digitalisierung. Als vorrangig förderungswürdig werden folgende Bereiche eingestuft: Notaufnahme, Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Betten- und Ressourcenplanung sowie Telemedizin. „Mit dieser Handreichung können sich Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken aktiv in die hausinterne Diskussion um die Auswahl der Förderprojekte einbringen. Letztlich hängt der Erfolg neuer IT-Lösungen wesentlich davon ab, ob die Anwenderinnen und Anwender darin einen echten Fortschritt erkennen oder lediglich eine zusätzliche Belastung ihrer Arbeit“, sagte PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.

Die Handreichung für Ärztinnen und Ärzte finden Sie hier

 

Quelle: Marburger Bund