Der Referentenentwurf des DVG ist da – was sagt die Branche? Da der Gesetzentwurf umfangreich geraten ist und ziemlich viele Details regelt, kommen die Reaktionen schrittweise. Auffällig: Auf Krankenkassenseite wird laut gejubelt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) etwa lobt, dass die Krankenkassen mehr Handlungsspielräume erhalten: „Das ist für die Ersatzkassen ein weiterer Ansporn, innovative Programme für die Versicherten in der Stadt und auf dem Land zu entwickeln“, so vdek-Chefin Ulrike Elsner.
Der Patientenanspruch auf Datentransfer in die EPA und die Auflistung der neuen EPA-Anwendungen vom Impfpass bis zum Zahnbonusheft werden ebenfalls begrüßt, genauso wie die Bemühungen, Apps schneller in die Regelversorgung zu bekommen. Bei den Apps hat der vdek aber eine wichtige Einschränkung: Nicht nachvollziehbar sei, dass nicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche Behörde diese Aufgabe übernehmen soll. Der G-BA als zuständiges Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung verfüge über die Expertise, vorausgesetzt die Verfahren der Nutzenbewertung und Erprobung werden für Apps beschleunigt, so Elsner. Mit der vorgesehenen Regelung bestünde hingegen das Risiko, dass die Anforderungen an Nutzen und Patientenschutz zwischen digitalen Anwendungen und „konventionellen“ Behandlungsmethoden zukünftig auseinanderklaffen.
Was die „Entmachtung“ des G-BA bei den digitalen Medizinprodukten bis Klasse IIa angeht, gibt es bei den Krankenkassen allerdings auch andere Meinungen. Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest twitterte, dass es kleinere Krankenkassen nicht so wichtig sei, ob G-BA oder BfArM die App-Zulassung machen: „Hauptsache es passiert!“
Mehr Tempo wünscht sich interessanterweise Jens Spahns und Gottfried Ludewigs Parteifreund, der Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU). Natürlich kommt auch von ihm Lob: „Für das angestaubte 5. Sozialgesetzbuch ist dieses Gesetz eine Erfrischungskur. Das SGB V muss endlich zum e-Book werden.“ Positiv hervor hebt der Abgeordnete die neuen Zugangsregelungen für digitale Anwendungen, und auch bei der Telemedizin sieht er positive Signale, weil das Gesetz einen Widerspruch auflöse: „Einerseits wollen wir Videosprechstunden für ländliche Räume ermöglichen – andererseits verbietet eine antiquierte Regelung im Heilmittelwerbegesetz die Werbung dafür. Das passt nicht zusammen. Darum ist es gut und richtig, das Werbeverbot zu lockern. Ärzten und Telemedizin-Dienstleistern verschafft das Handlungssicherheit.“
Etwas enttäuscht ist Sorge, dass das Konzept einer „Datenspende“ im Entwurf bislang völlig fehle. „Das Thema Datenspende wird seit Jahren diskutiert. Das BMG darf hier gern noch einen Gang hochschalten. Wir müssen Versicherten einen Weg eröffnen, um Gesundheits- und Sozialdaten für die Spitzenforschung und Versorgung freizugeben. Sonst werden wir in wenigen Jahren auf andere Länder schauen, die uns in der datengestützten Medizin abgehängt haben.“ Auch für ein zeitgemäßes Datenschutzrecht sieht Sorge noch Handlungsbedarf: „Regelmäßig wird medizinischer Fortschritt durch uneinheitliches Datenschutzrecht der Länder gehemmt. Eine Harmonisierung zugunsten des Gesundheitsstandortes Deutschland wäre ein Großprojekt, ist aber überfällig.“
Noch keine offiziellen Reaktionen gibt es seitens der Ärzte, der Apotheker und der Krankenhäuser. Auf Twitter haben KV-Vertreter die höheren Malus-Sätze für Ärzte ohne TI-Anbindung kritisiert. Auch die Sanktionierung einer Verweigerung von Datenübertragung in die EPA dürfte auf Ärzteseite nicht gut ankommen.